{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-09-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2018-00081_2018-09-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218529&W10_KEY=13823225&nTrefferzeile=100&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bead62bc75aa22ed10a326773ba1dfe2"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SB.2018.00081"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.09.2018  SB.2018.00081"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.09.2018  SB.2018.00081"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.09.2018  SB.2018.00081"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2013 | Ermessenseinsch\u00e4tzung. [Der Pflichtige betreibt eine erotische Webseite. Mangels ordentlicher Buchf\u00fchrung wurde sein hieraus generiertes Einkommen nach pflichtgem\u00e4ssen Ermessen gesch\u00e4tzt.] Bei Misslingen des Unrichtigkeitsnachweises kann eine Ermessenseinsch\u00e4tzung nur noch mit einer auf Willk\u00fcr beschr\u00e4nkten Kognition \u00fcberpr\u00fcft werden (E. 1.3).  Ist lediglich die gesch\u00e4ftsm\u00e4ssige Begr\u00fcndetheit einzelner Aufwandposten durch den hierf\u00fcr beweisbelasteten Steuerpflichtigen nicht nachgewiesen, ist grunds\u00e4tzlich keine Ermesseneinsch\u00e4tzung, sondern eine entsprechende Aufrechnung vorzunehmen (E. 1.2). Der Pflichtige hat seine Deklarations- und Buchf\u00fchrungspflichten verletzt und den Unrichtigkeitsnachweis nicht erbracht (E. 2). Vorliegend bestehen mangels ordentlicher Buchf\u00fchrung sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig erhebliche Unsicherheiten. Weiter fehlen detaillierte Angaben und jegliche Abrechnungen zu angeblich gesch\u00e4ftsm\u00e4ssigen Zahlungen, weshalb diese als gesch\u00e4ftm\u00e4ssig unbegr\u00fcndet zu qualifizieren und aufzurechnen sind. Die vorinstanzliche Sch\u00e4tzung erscheint unter Ber\u00fccksichtigung der damit zugrunde gelegten (hohen) Gewinnmarge und nach einem Verm\u00f6gensstandsvergleich mit dem Vorjahr zwar hoch, jedoch nicht willk\u00fcrlich (E. 3).  Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen. Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:31:07", "Checksum": "bb1f94e3d07e3472468999e2f2bed251"}