{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.03.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2018-00122_20-03-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219077&W10_KEY=4478003&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "420320b8d54ae1bd080d1514206c81c9"}, "Num": [" SB.2018.00122"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.20.0  SB.2018.00122"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.20.0  SB.2018.00122"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.20.0  SB.2018.00122"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2012 | [Anfechtung einer Ermessenseinsch\u00e4tzung. Aufgrund einer Buchpr\u00fcfung ging hervor, dass die Pflichtigen ihre Beteiligungsanteile und ihre Kontokorrentforderungen gegen\u00fcber einer Gesellschaft in ihren privaten Steuererkl\u00e4rungen nicht aufgef\u00fchrt haben. Der Auflage, die Verm\u00f6genszunahme von rund Fr. 320'000.- zu erkl\u00e4ren, kamen die Pflichtigen auch nach einer Mahnung nicht nach.] Die Pflichtigen r\u00fcgen die von der Vorinstanz abgewiesene Beweisabnahme des beantragten Beizugs von Bankkontiausz\u00fcgen. Diese Beweismittel k\u00f6nnten belegen, dass gar keine Privateinlagen aufs Kontokorrent des Pflichtigen erfolgt seien (E. 3.1 und 3.2.1). Die Veranlagung bzw. Einsch\u00e4tzung st\u00fctzt sich auf die von der Gesellschaft verbuchten Einlagen. Trotz Aufforderung und Mahnung des Steuerkommiss\u00e4rs, haben die Pflichtigen zum Nachweis der Mittelherkunft dieser Bareinlagen nicht mitgewirkt. Anhaltspunkte, dass es sich um fiktive Buchungen gehandelt haben soll, lagen nicht vor (E. 3.3.1). Im zugrundeliegenden Steuerjahr war die Pflichtige zudem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der Gesellschaft (E. 3.3.2). Selbst wenn aus den beantragten Beweismitteln hervorginge, dass den Zahlungen Abhebungen von den Bankkonti vorangingen, w\u00e4re damit noch nicht belegt, dass die verbuchten Einlagen nicht stattgefunden hatten (E. 3.3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:56:28", "Checksum": "ee108fde2e3cf6d973eaa9fa72bef4a7"}