{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "11.03.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2018-00132_11-03-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220039&W10_KEY=4477999&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0c9db9d384a6a8313aec8167210ae8a2"}, "Num": [" SB.2018.00132"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.11.0  SB.2018.00132"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.11.0  SB.2018.00132"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.11.0  SB.2018.00132"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2009 und 2010\r(2. Rechtsgang) | [Streitgegenstand ist der Verm\u00f6genssteuerwert der Aktien eines Hotelbetriebes. Unbestritten ist, dass der Unternehmenswert anhand der Praktikermethode ermittelt werden soll. Umstritten ist der Substanzwert der Unternehmung und im speziellen die Frage, wie hoch der Verkehrswert der Hotelliegenschaft zu veranschlagen ist.]   Der Gutachter hat den Verkehrswert der Hotelliegenschaft anhand einer ertragswertbasierten Methode (DCF-Methode) ermittelt. Bei dieser Methode fliesst der Wert der Hotelliegenschaft vor allem \u00fcber den Diskontierungs- und Kapitalisierungssatz in den Substanzwert ein. Die Hotelliegenschaft weist unbestritten einen ausserordentlich hohen Wert auf. Der vom Gutachter festgellte Diskontierungs- bzw. Kapitalisierungssatz ist erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig. Ein tieferer Diskontierungs- bzw. Kapitalisierungssatz w\u00fcrde mit starker Hebelwirkung einen h\u00f6heren Verkehrswert der Hotelliegenschaft bewirken. Angesichts der Bedeutung dieser Werte f\u00fcr das Resultat des Gutachtens, erweist sich das Gutachten diesbez\u00fcglich als nicht hinreichend begr\u00fcndet (E. 3.2.1.1).  Im Gutachten sind Ertr\u00e4ge enthalten, welche nicht auf der bewerteten Hotelliegenschaft stattfinden und ausgeklammert werden m\u00fcssten (E. 3.2.1.2). Auch stehen den Ertr\u00e4gen Aufwendungen gegen\u00fcber, die sich nicht exakt zuordnen lassen (E. 3.2.1.3).  Das Gutachten erweist sich damit als nicht gen\u00fcgend begr\u00fcndet und unklar, weshalb die Sache zur erneuten Beurteilung an die Vorinstanz zur\u00fcckzuweisen ist (E. 3.2.2).  Vorliegend geht es in erster Linie um den Wert der Aktien des Unternehmens. Es stellt sich auch aufgrund der durch die Kombination von zwei Bewertungsmethoden entstehenden Problemen die Frage, ob die gew\u00e4hlte Praktikermethode zielf\u00fchrend ist (E. 3.2.2). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid an die Vorinstanz."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:48:48", "Checksum": "04de19913097b3ca7d98ea42b1c489bb"}