{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "23.10.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2019-00055_23-10-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219664&W10_KEY=4478008&nTrefferzeile=71&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3f0ec56ad62dc749b9769acfa1a33953"}, "Num": [" SB.2019.00055"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.23.1  SB.2019.00055"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.23.1  SB.2019.00055"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.23.1  SB.2019.00055"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2011 | Voraussetzungen f\u00fcr die Neutralisation einer geldwerten Leistung. Miteinbezug von Ehegatten in das Verfahren; Verfahrensvereinigung; Kognition; Novenrecht (E. 1). Strittig ist, ob eine an den Pflichtigen abgetretene Provision als geldwerte Leistung aufzurechnen ist oder durch eine gleichzeitige Belastung von dessen Kontokorrent neutralisiert wurde. Mangels Nettozufluss liegt bei einer korrespondierenden und bereits zum Zuflusszeitpunkt bestehenden liquiden R\u00fcckerstattungsverpflichtung grunds\u00e4tzlich keine geldwerte Leistung vor, was namentlich bei einem unter Drittbedingungen gew\u00e4hrten Darlehen der Fall ist. Eine geldwerte Leistung ist jedoch anzunehmen, wenn die Zahlung durch den Gesellschaftszweck nicht abgedeckt oder im Rahmen der gesamten Bilanzstruktur ungew\u00f6hnlich ist, weiter wenn es an der Schuldnerbonit\u00e4t, Sicherheitsleistungen oder R\u00fcckzahlungsverpflichtungen mangelt, Darlehenszinsen nicht bezahlt oder dem Darlehenskonto laufend belastet werden und schriftliche Vereinbarungen fehlen (E. 2.3). Aufgrund der konkreten Umst\u00e4nde l\u00e4sst sich die Provisionsabtretung nur aus den Beteiligungsverh\u00e4ltnissen erkl\u00e4ren und ist davon auszugehen, dass eine R\u00fcckzahlung der abgetretenen Provisionssumme zum Zuflusszeitpunkt nicht beabsichtigt war bzw. dieser keine einem Drittvergleich standhaltende Gegenleitung gegen\u00fcberstand (E. 2.5).  Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 3). Abweisung der (vereinigten) Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:51:43", "Checksum": "0806614408bf8d4cbac6a9ef7f955c19"}