{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-11-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2019-00069_2019-11-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219735&W10_KEY=13823217&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b8321e2ab13c2b85a0a2590d9f735cff"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2019.00069"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.11.2019  SB.2019.00069"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.11.2019  SB.2019.00069"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.11.2019  SB.2019.00069"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2015\rDirekte Bundessteuer 2015 | Steuerrechtliche Qualifikation eines Online-Handelsspiels mit sogenannten Nuggets. [Der Pflichtige erzielte aus dem Verkauf von sogenannten Nuggets auf einer Online-Spiele-Plattform hohe Eink\u00fcnfte, welche nach vorinstanzlicher Auffassung als private Kapitalgewinne steuerfrei sein sollten.] Die Steuerbarkeit eines Spielgewinns h\u00e4ngt nicht davon ab, ob dieser aus einem Geschicklichkeits- oder einem Gl\u00fccksspiel stammt. Spielgewinne unterscheiden sich wiederum von Kapitalgewinnen, indem sie in der Regel gerade nicht auf einen nachfragegetriebenen Wertzuwachs eines Wirtschaftsguts bzw. der Realisation eines Vem\u00f6genswertes zur\u00fcckzuf\u00fchren sind (E. 2.2).  Spielguthaben- und Spieleins\u00e4tze kommt im Gegensatz zu digitalen W\u00e4hrungen keine typischen Geldfunktionen zu und diese sind nur sehr beschr\u00e4nkt handelbar sowie kaum als Zahlungsmittel f\u00fcr reale Dienstleistungen verwendbar (E. 2.3). Die Nuggets entsprechen Spieleins\u00e4tzen und sind nicht mit einem effektiven Wirtschaftsgut, einer Digitalw\u00e4hrung oder einem r\u00fccktauschbaren (Spiel-)Guthaben vergleichbar (E. 3.3).  Die aus dem Verkauf der Nuggets erzielten Nettoerl\u00f6se bzw. Spielgewinne sind als steuerbares Einkommen zu qualifizieren (E. 3.7). Da die Nuggets keine Verm\u00f6genswerte bzw. Wirtschaftsg\u00fcter darstellen, sondern mit Spieleins\u00e4tzen vergleichbar sind, weisen sie bis zu ihrer effektiven Umwandlung in Geld auch keinen realen, von Angebot und Nachfrage bestimmten Kurswert auf, weshalb sie bis zu ihrem effektiven Verkauf auch keiner Verm\u00f6genssteuer unterliegen. Korrektur des steuerbaren Verm\u00f6gens um die per Ende der Steuerperiode noch gehaltenen Nugget-Best\u00e4nde und Ber\u00fccksichtigung von nachtr\u00e4glich deklarierten Provisionseink\u00fcnften (E. 4.2 f.). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend die Staats- und Gemeindesteuern und Gutheissung der Beschwerde betreffend der direkten Bundessteuer."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:20:05", "Checksum": "7983a5acd0d3e4e509181659eabe7097"}