{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.07.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2019-00099_22-07-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220433&W10_KEY=4478002&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ac7fe0bf6746816f46199431599f19c2"}, "Num": [" SB.2019.00099"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.22.0  SB.2019.00099"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.22.0  SB.2019.00099"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.22.0  SB.2019.00099"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2016 | Gewerbsm\u00e4ssiger Liegenschaftenhandel [Der Pflichtige f\u00fchrt eine Einzelfirma als Metallbauer und kaufte im Jahr 2004 zusammen mit einem gelernten Maurer eine Liegenschaft im Rahmen einer einfachen Gesellschaft, welche sie zuerst u.a. mit ihren beiden Unternehmen renovierten und seither vermieten. 2016 verkaufte der Pflichtige seinen Anteil an der Liegenschaft an den anderen Gesamteigent\u00fcmer.]  Im Unterschied zu den Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, die gesetzlich auf den Betrieb eines Gewerbes ausgerichtet sind, existiert bei der einfachen Gesellschaft keine Vermutung, wonach diese einen Erwerbszweck verfolgt. Ob eine einfache Gesellschaft eine auf Erwerb gerichtete T\u00e4tigkeit entfaltet, ist deshalb aufgrund der gesamten Umst\u00e4nde des Einzelfalls zu entscheiden (E. 4.4.1). Gem\u00e4ss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann die Gr\u00fcndung einer einfachen Gesellschaft f\u00fcr sich allein ein Indiz f\u00fcr Liegenschaftenhandel sein. Erwerbst\u00e4tigkeit ist dann zu vermuten, wenn sich f\u00fcr ein bestimmtes Grundst\u00fccksgesch\u00e4ft mehrere Personen in einem Baukonsortium verbinden und darunter auch solche sind, welche sich im Rahmen ihres Berufs beteiligen und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung f\u00fcr gemeinsame Rechnung im Einvernehmen mit den anderen besorgen (E. 4.4.1). Bejahung des Erwerbszwecks der einfachen Gesellschaft (E. 4.4.2), sodass sich die Liegenschaft von Beginn weg im Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen befunden hat. Pr\u00fcfung der weiteren Kriterien (E. 4.5). Bejahung des gewerbsm\u00e4ssigen Liegenschaftenhandels.  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:42", "Checksum": "84679cade8b7dcf768d311648b21d44b"}