{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-03-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2019-00115_2020-03-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220021&W10_KEY=13823215&nTrefferzeile=26&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1ee2fc4cb7743c277feb9b7375b3eba5"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2019.00115"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.03.2020  SB.2019.00115"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.03.2020  SB.2019.00115"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.03.2020  SB.2019.00115"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2014 und 2015 | Aufrechnung eines simulierten Darlehens [Der Pflichtige ist Alleinaktion\u00e4r der X AG. Kurz nach Gr\u00fcndung der X AG wird deren Aktienkapital von Fr. 100'000.- auf Fr. 500'000.- erh\u00f6ht. Die neuen Aktien werden von der Mutter des Pflichtigen gezeichnet und mit einer Forderung gegen den Pflichtigen, gesichert mit vier Inhaberschuldbriefen, liberiert. Die eingebrachte Forderung wird auf dem Kontokorrentkonto des Pflichtigen verbucht. Seit der Kapitalerh\u00f6hung wies die X AG stets eine im Verh\u00e4ltnis zu ihren Gesamtaktiven hohe Forderung gegen\u00fcber dem Pflichtigen aus. In der Steuerperiode 2014 rechnete das kantonale Steueramt die besagte Forderung unter dem Titel simuliertes Darlehen beim Pflichtigen als Ertrag aus qualifizierter Beteiligung auf. Gleiches tat es im Steuerjahr 2015 im Umfang der Erh\u00f6hung des Kontokorrentsaldos im Jahr 2015.] Das Darlehen einer Aktiengesellschaft an ihren Aktion\u00e4r oder eine ihr bzw. ihm nahestehende Person stellt dann eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung dar, wenn die Gesellschaft das Darlehen nur aus dem Grund \u00fcberhaupt gew\u00e4hrt oder es bloss deshalb in einer bestimmten H\u00f6he und zu den konkreten Bedingungen zugestanden hat, weil der Darlehensnehmer Beteiligungsinhaber ist (E. 3.1.2). Dem Argument des Pflichtigen, das entstandene Bilanzbild sei nichts anderes als jenes Bilanzbild, welches bei einer Gr\u00fcndung oder Kapitalerh\u00f6hung entstehe, bei welcher nur zum Teil liberiert werde, ist zwar grunds\u00e4tzlich zuzustimmen. Der Pflichtige muss sich jedoch anrechnen lassen, wie dieses Bilanzbild entstanden ist (E.4.4). Bejahung der vom Bundesgericht aufgestellten Kriterien zum simulierten Darlehen mit entsprechender Best\u00e4tigung der Aufrechnung in der Steuerperiode 2014 (E. 4.5). Best\u00e4tigung auch der Aufrechnung in der Steuerperiode 2015 (E. 6). Abweisung der Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 02:23:39", "Checksum": "cb2e8a69428033d7ed93b095eca531d5"}