{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "01.04.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2019-00124_01-04-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220087&W10_KEY=4478005&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "612c83a551ce952ec5ae195802a01f1b"}, "Num": [" SB.2019.00124"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.01.0  SB.2019.00124"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.01.0  SB.2019.00124"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.01.0  SB.2019.00124"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuererlass\r(Nachsteuern; Staats- und Gemeindesteuern 2007 bis 2013) | Steuererlass bei Unternehmensgr\u00fcndung / Wiedererw\u00e4gungsvoraussetzungen / Kostenfolgen bei der wiederholten Stellung von aussichtslosen Gesuchen. Kognition und Novenrecht im Erlassverfahren (E. 1). Die Gew\u00e4hrung von Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlungen wird nicht vom Streitgegenstand erfasst (E. 2). Wiedererw\u00e4gungsweise Behandlung neuer Erlassgesuche: Nach der rechtskr\u00e4ftigen Abweisung eines fr\u00fcheren Erlassgesuchs ist auf ein neues Erlassgesuch nur einzutreten, wenn sich die Umst\u00e4nde wesentlich ver\u00e4ndert haben oder Noven vorliegen, die nicht bereits im vorangegangenen Erlassverfahren vorgebracht werden konnten. Offengelassen, ob vorliegend auf das neue Erlassgesuch der Pflichtigen \u00fcberhaupt wiedererw\u00e4gungsweise einzutreten war (E. 3).  Allgemeine Erlassvoraussetzungen (E. 4.1). Die Pflichtige ist mit der Gr\u00fcndung einer eigenen Unternehmung ein unternehmerisches Risiko eingegangen, das nicht durch die Gew\u00e4hrung von Steuererlassen abzufedern ist, zumal die gegenw\u00e4rtige finanzielle Situation ihrer GmbH lediglich eine Momentaufnahme in einer Gr\u00fcndungssituation darstellt und nicht hinreichend nachgewiesen ist, dass keine finanziell lukrativeren Alternativen zum get\u00e4tigten Schritt in die Selbst\u00e4ndigkeit bestehen (E. 4.2). Das Erlassverfahren ist grunds\u00e4tzlich nur im verwaltungsinternen Verfahren kostenfrei, w\u00e4hrend im anschliessenden Rechtsmittelverfahren Kosten erhoben werden k\u00f6nnen. Insbesondere das wiederholte Stellen von offenkundig aussichtslosen Erlassgesuchen f\u00fcr dieselben Steuerausst\u00e4nde kann eine Kostenauflage begr\u00fcnden, wobei sich bei klar rechtsmissbr\u00e4uchlicher Gesuchstellung allenfalls h\u00f6here (kostendeckende) Geb\u00fchren rechtfertigen (E. 5.1). Die m\u00e4ssig bemessenen Verfahrenskosten sind der Pflichtigen aufzuerlegen, zumal das vorliegende Erlassgesuch bereits wenige Wochen nach der rechtskr\u00e4ftigen Abweisung eines vorangegangenen Erlassgesuchs gestellt wurde (E. 5.2). Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolgeoffensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 5.3).\r\rM\u00f6glichkeit, bei offensichtlich unbegr\u00fcndeten zuk\u00fcnftigen Erlassverfahren bereits erstinstanzlich und aufwandsgem\u00e4ss Kosten zu erheben (E. 5.4).\r\rRechtsmittelbelehrung (E. 6).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:15", "Checksum": "724f94d3860cd78a192e20ec409d389e"}