{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "30.09.2020", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2020-00075_30-09-2020.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220630&W10_KEY=4478001&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8de1a6382630b44d44d3f72406e366e6"}, "Num": [" SB.2020.00075"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20..2.30.0  SB.2020.00075"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20..2.30.0  SB.2020.00075"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20..2.30.0  SB.2020.00075"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2017 | Verneinung einer Transponierung / Bejahung einer Steuerumgehung [Der Pflichtige schuldete seiner Exfrau aus der g\u00fcterrechtlichen Auseinandersetzung Fr. .... Da er den Anspruch nicht mit fl\u00fcssigen Mitteln begleichen konnte, wurden der Exfrau 50 % der Aktien an der Gesellschaft des Pflichtigen, welche Bestandteil der Errungenschaft waren, zugewiesen. Gleichzeitig verpflichtete sich diese, die Aktien einer vom Pflichtigen beherrschten Gesellschaft zum Kauf anzubieten. Dieses Kaufrecht wurde von der Holdinggesellschaft des Pflichtigen ausge\u00fcbt.] Der Pflichtige r\u00fcgt zu Recht, dass das Bundesgericht eine wirtschaftliche Betrachtungsweise des Transponierungstatbestands ablehnt. Dies hat es in BGr, 26. Oktober 2017, 2C_168/2017, E. 3.2 klar zum Ausdruck gebracht. Das Vorgehen erf\u00fcllt damit den Transponierungstatbestand gem\u00e4ss \u00a7 20a Abs. 1 lit. b StG bzw. Art. 20a Abs. 1 lit. b DBG nicht (E. 3.2.4). Das Bundesgericht hat sich zum Verh\u00e4ltnis zwischen Transponierung und Steuerumgehung dahingehend ge\u00e4ussert, dass trotz Einf\u00fchrung des Transponierungstatbestands m\u00f6gliche Umgehungstatbest\u00e4nde nicht von vornherein ausgeschlossen bleiben w\u00fcrden (E. 4.1.2). Das Steuerrekursgericht ist zu Recht zum Schluss gekommen, dass das Vorgehen als Versuch zur Umgehung des Transponierungstatbestands zu beurteilen ist und es damit wie eine solche der (privilegierten) Besteuerung unterliegt (E. 4.4.3).  Abweisung der (vereinigten) Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:57:53", "Checksum": "2addc898a984e02e0c3293cfd94686db"}