{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-10-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2021-00104_2021-10-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221714&W10_KEY=13823159&nTrefferzeile=42&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "876c8e9022b11476465264d8b4fb45f8"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SB.2021.00104"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.10.2021  SB.2021.00104"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.10.2021  SB.2021.00104"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.10.2021  SB.2021.00104"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2015 und 2016\r(Fristwiederherstellung) | [Wiederherstellung der Einsprachefristen] Die Beschwerdef\u00fchrerin reichte trotz \u00f6ffentlichen Aufforderungen und zweiten Mahnungen pro 2015 und 2016 jeweils keine Steuererkl\u00e4rung ein, worauf sie f\u00fcr beide Steuerperioden nach Ermessen eingesch\u00e4tzt und veranlagt wurde. Gegen diese Einsch\u00e4tzungen und Veranlagungen erhob sie erst im Jahr 2019 Einsprache, wobei sie gleichzeitig um Wiederherstellung der Einsprachefristen ersuchte. Nachdem die Beschwerdef\u00fchrerin im Jahr 2018 offenbar in der Lage war, gegen die Ermessenseinsch\u00e4tzung und -veranlagung pro 2017 rechtzeitig Einsprachen zu erheben, ist davon auszugehen, dass der von ihr geltend gemachte Hinderungsgrund (Krankheit) vor\u00fcbergehend weggefallen war. Es durfte ihr zugemutet werden, in dieser Zeit zumindest einen Dritten mit der Erledigung der streitgegenst\u00e4ndlichen Handlungen zu beauftragen. Daraus folgt, dass die erst im Jahr 2019 betreffend die Steuerperioden 2015 und 2016 eingereichten Gesuche um Fristwiederherstellung nicht innert der 30-t\u00e4gigen Frist und damit versp\u00e4tet erfolgten. Das kantonale Steueramt ist folglich zu Recht nicht auf die versp\u00e4teten Einsprachen eingetreten (E. 3). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen sowie Abweisung des Gesuchs um Gew\u00e4hrung der uRP (E. 4). Abweisung der (vereinigten) Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:26:55", "Checksum": "21fe74056a027d26a022c0fde62ec30c"}