{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-10-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2021-00106_2021-10-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221704&W10_KEY=13823159&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "71766a7208279c2ca1b4ba1a2241dcd4"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SB.2021.00106"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.10.2021  SB.2021.00106"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.10.2021  SB.2021.00106"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.10.2021  SB.2021.00106"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2008 und 2009 | Eigenleistungen/Bilanz\u00e4nderung [Der Pflichtige machte im parallel gef\u00fchrten Grundst\u00fcckgewinnsteuerverfahren (SB.2021.00108) von seiner Einzelfirma erbrachte Eigenleistungen von betr\u00e4chtlichem Umfang geltend. Im Einspracheverfahren wurden diese erheblich gek\u00fcrzt. Das Steuerrekursgericht best\u00e4tigte diese K\u00fcrzung, worauf der Pflichtige f\u00fcr die Veranlagung der Einkommens- und Verm\u00f6genssteuer eine bzw. verschiedene angepasste Jahresrechnungen der Einzelfirma einreichte, die u.a. die K\u00fcrzung der Eigenleistungen ber\u00fccksichtigten. Vor Verwaltungsgericht beantragte der Pflichtige die R\u00fcckweisung beider Verfahren an das Steuerrekursgericht, da dieses f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Eigenleistungen bei der Grundst\u00fcckgewinnsteuer nicht auf die urspr\u00fcnglich mit der Steuererkl\u00e4rung eingereichte Jahresrechnung abgestellt habe, was sich auch auf das vorliegende Einkommenssteuerverfahren auswirke.] Abweisung des Antrags auf Vereinigung der vorliegenden Verfahren mit dem parallel gef\u00fchrten Grundst\u00fcckgewinnsteuerverfahren (SB.2021.00108) (E. 1.3).  Regeln der Bilanz\u00e4nderung und Bilanzberichtigung (E. 4.2.2). Sofern f\u00fcr eine Einzelfirma eine ordnungsgem\u00e4sse Buchhaltung gef\u00fchrt wird, welche der Steuerbeh\u00f6rde eingereicht wird, gelten das Massgeblichkeitsprinzip und die Regeln zur Bilanzberichtigung und Bilanz\u00e4nderung sinngem\u00e4ss (E. 4.2.3).  Wenn der Pflichtige geltend macht, es sei f\u00fcr die Beurteilung der Eigenleistungen im Grundst\u00fcckgewinnsteuerfall auf die originalen mit der Steuererkl\u00e4rung eingereichten Jahresrechnungen abzustellen und im Einkommenssteuerverfahren auf die angepassten Jahresrechnungen mit den gek\u00fcrzten Eigenleistungen, verh\u00e4lt er sich rechtsmissbr\u00e4uchlich. Das Steuerrekursgericht hat zu Recht nicht auf die mit der Steuererkl\u00e4rung eingereichten Jahresrechnungen abgestellt. Abweisung des R\u00fcckweisungsantrags im Grundst\u00fcckgewinnsteuerverfahren f\u00fchrt auch zur Abweisung des R\u00fcckweisungsantrags in den Einkommens- und Verm\u00f6genssteuerverfahren, da dieser nicht selbst\u00e4ndig begr\u00fcndetwurde (E. 4).\r\rAbweisung der (vereinigten) Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:26:46", "Checksum": "034ae41b2e6d7deedf6dd18f3a646df4"}