{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-10-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2021-00108_2021-10-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221703&W10_KEY=13823159&nTrefferzeile=51&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fa8c06f822d947fed8e839a8e1ffd09a"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SB.2021.00108"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.10.2021  SB.2021.00108"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.10.2021  SB.2021.00108"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.10.2021  SB.2021.00108"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer (3. Rechtsgang) | Ber\u00fccksichtigung von Eigenleistungen bei der Grundst\u00fcckgewinnsteuer / Bilanz\u00e4nderung [Der Pflichtige machte bei der Grundst\u00fcckgewinnsteuer von seiner Einzelfirma erbrachte Eigenleistungen von betr\u00e4chtlichem Umfang geltend. Im Einspracheverfahren wurden diese erheblich gek\u00fcrzt. Das Steuerrekursgericht best\u00e4tigte diese K\u00fcrzung, worauf der Pflichtige f\u00fcr die Veranlagung der Einkommens- und Verm\u00f6genssteuer eine bzw. verschiedene angepasste Jahresrechnungen der Einzelfirma einreichte, die u.a. die K\u00fcrzung der Eigenleistungen ber\u00fccksichtigten. Vor Verwaltungsgericht beantragte der Pflichtige die R\u00fcckweisung an das Steuerrekursgericht, da dieses f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Eigenleistungen bei der Grundst\u00fcckgewinnsteuer nicht auf die urspr\u00fcnglich mit der Steuererkl\u00e4rung eingereichte Jahresrechnung abgestellt habe.] Abweisung des Antrags auf Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit den parallel gef\u00fchrten Einkommens- und Verm\u00f6genssteuerverfahren SB.2021.00106/107 (E. 1.1).  Derjenige, der sich Eigenleistungen bei den Anlagekosten als wertvermehrende Aufwendungen anrechnen lassen will, hat diese im selben Umfang als Einkommen zu versteuern (E. 2.1.2).  Regeln der Bilanz\u00e4nderung und Bilanzberichtigung (E. 3.2.2). Sofern f\u00fcr eine Einzelfirma eine ordnungsgem\u00e4sse Buchhaltung gef\u00fchrt wird, welche der Steuerbeh\u00f6rde eingereicht wird, gelten das Massgeblichkeitsprinzip und die Regeln zur Bilanzberichtigung und Bilanz\u00e4nderung sinngem\u00e4ss (E. 3.2.3).  Wenn der Pflichtige geltend macht, es sei f\u00fcr die Beurteilung der Eigenleistungen im Grundst\u00fcckgewinnsteuerfall auf die originalen mit der Steuererkl\u00e4rung eingereichten Jahresrechnungen abzustellen und im Einkommenssteuerverfahren auf die angepassten Jahresrechnungen mit den gek\u00fcrzten Eigenleistungen, verh\u00e4lt er sich rechtsmissbr\u00e4uchlich. Das Steuerrekursgericht hat zu Recht nicht auf die mit der Steuererkl\u00e4rung eingereichten Jahresrechnungen abgestellt. Abweisung des R\u00fcckweisungsantrags (E. 3.3). Abweisung des Eventualantrags aufFestsetzung der Grundst\u00fcckgewinnsteuer auf Fr. 0.- (E. 4).\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:26:46", "Checksum": "a94512b335b3e98dcd73fe56968fd511"}