{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-06-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2021-00126_2022-06-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222441&W10_KEY=13823152&nTrefferzeile=55&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f97324fe89db3730a3dfc5e414494f5c"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SB.2021.00126"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.06.2022  SB.2021.00126"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.06.2022  SB.2021.00126"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.06.2022  SB.2021.00126"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerhoheit (ab 01.11.2015) | [Die Steuerhoheit \u00fcber die Beschwerdef\u00fchrerin wurde ab dem 1. November 2015 f\u00fcr den Kanton bzw. f\u00fcr die Stadt Z\u00fcrich best\u00e4tigt.] Dem statutarischen Sitz wird die Anerkennung als Hauptsteuerdomizil versagt, wenn dieser bloss eine formelle Bedeutung hat, wenn er gleichsam k\u00fcnstlich geschaffen wurde und ihm in einem anderen Kanton ein Ort gegen\u00fcbersteht, wo die normalerweise am Sitz erfolgende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Verwaltung besorgt wird. In solchen F\u00e4llen (bei einem sogenannten Briefkastendomizil) wird der Ort der effektiven Leitung bzw. tats\u00e4chlichen Verwaltung als Steuerdomizil betrachtet (E. 2.1). Nach der Rechtsprechung befindet sich der Ort der tats\u00e4chlichen Verwaltung dort, wo die Gesellschaft ihren wirtschaftlichen und tats\u00e4chlichen Mittelpunkt hat. Indessen kann der Wohnsitz des Tr\u00e4gers der wirklichen Leitung einer Gesellschaft durchaus eine Rolle spielen, wenn sich die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bei einer Person konzentriert, die ihre T\u00e4tigkeit an verschiedenen Orten wahrnimmt, ohne dass die Gesellschaft \u00fcber feste Einrichtungen und eigenes Personal verf\u00fcgt (E. 2.2) Erstellt ist vorliegend, dass sich der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Gesellschafter der Beschwerdef\u00fchrerin am 1. November 2015 zivilrechtlich in Z\u00fcrich angemeldet hat. Ein Bezug zu einem anderen Ort ist nicht ersichtlich (E. 3.3.2).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:35:56", "Checksum": "c3bdc72451271be4f24e2c01417c3678"}