{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-04-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2021-00128_2022-04-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222261&W10_KEY=13823154&nTrefferzeile=94&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a9878bc90456d62e29b36f7fb1c732a7"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SB.2021.00128"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.04.2022  SB.2021.00128"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.04.2022  SB.2021.00128"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.04.2022  SB.2021.00128"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer | Interkantonales Unternehmen: Zul\u00e4ssigkeit der Verrechnung von Verlustvortr\u00e4gen mit einem im Kanton Z\u00fcrich erzielten Grundst\u00fcckgewinn. [Die Pflichtige ist eine interkantonale Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft, welche im Jahr 2012 ihren Sitz vom Kanton Z\u00fcrich in den Kanton E verlegte. Zu dieser Zeit befasste sie sich haupts\u00e4chlich mit zwei grossen \u00dcberbauungen im Kanton Z\u00fcrich und im Kanton E. Im Jahr 2013 ver\u00e4usserte sie s\u00e4mtliche Stockwerkeigentumseinheiten des Projekts im Kanton Z\u00fcrich. Die von ihr in der Grundst\u00fcckgewinnsteuererkl\u00e4rung geltend gemachten Verlustvortr\u00e4ge liess die Beschwerdegegnerin nicht zum Abzug zu.] Der Kanton Z\u00fcrich erhebt die Grundst\u00fcckgewinnsteuer nach dem monistischen System auch auf den Gesch\u00e4ftsliegenschaften. Die Verrechnung von Betriebsverlusten mit dem Grundst\u00fcckgewinn ist dem Wesen der Grundst\u00fcckgewinnsteuer z\u00fcrcherischer Auspr\u00e4gung grunds\u00e4tzlich fremd. Im rein innerkantonalen Verh\u00e4ltnis schreibt das Bundesrecht eine Verlustanrechnung nicht vor. Das Bundesgericht hat jedoch festgehalten, dass wenn ein Kanton die Betriebsverlustanrechnung im innerkantonalen Verh\u00e4ltnis nicht vorsieht, dies dazu f\u00fchre, dass steuerpflichtige Personen, die Grundst\u00fcckgewinne innerhalb des Kantons realisieren, schlechter gestellt seien als solche, die Grundst\u00fcckgewinne in einem anderen Kanton erzielten. Diese Ungleichbehandlung sei zwar nicht durch das Doppelbesteuerungsrecht verboten, aber trotzdem im Licht der Rechtsgleichheit problematisch. Per 1. Januar 2019 hat der Kanton Z\u00fcrich schliesslich eine gesetzliche Grundlage zur Verrechnung von Betriebsverlusten bei der Grundst\u00fcckgewinnsteuer geschaffen (vgl. \u00a7 224a StG), die eine Anrechnung von Betriebsverlusten auch im innerkantonalen Verh\u00e4ltnis erlaubt (E. 2.1.2). Die Bestimmung ist auf die vorliegenden Hand\u00e4nderungen noch nicht anwendbar. Nach der seit 2004 bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss der Grundst\u00fcckkanton \u2013 mit R\u00fccksicht auf das Gebot der Besteuerung nach derwirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit (Art. 127 Abs. 2 BV) und das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung (Art. 127 Abs. 3 BV) \u2013 einen Betriebsverlust, den eine interkantonale Unternehmung im Sitzkanton und/oder in einem Betriebsst\u00e4ttekanton erleidet, auf den ihm objektm\u00e4ssig zustehenden Wertzuwachsgewinn aus der Ver\u00e4usserung von Betriebsliegenschaften anrechnen (E. 2.1.4). Gest\u00fctzt auf diese Rechtsprechung kann die Pflichtige unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um inner- oder ausserkantonale Verluste handelt, die Verluste mit dem im Kanton Z\u00fcrich erzielten Grundst\u00fcckgewinn verrechnen (E. 3). Gutheissung und R\u00fcckweisung an die Beschwerdegegnerin zur Berechnung der einzelnen Grundst\u00fcckgewinnsteuern."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:14:47", "Checksum": "6762778ac72c1a5dbd05dd074cb25fa0"}