{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2021-00135_2022-02-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222108&W10_KEY=13823157&nTrefferzeile=28&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9928864c07395431d8f81de086e6625c"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SB.2021.00135"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.02.2022  SB.2021.00135"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.02.2022  SB.2021.00135"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.02.2022  SB.2021.00135"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuererlass\r(Staats- und Gemeindesteuern 2012) | [Steuererlass: Ein Gesuch um Steuererlass der Pflichtigen wurde rechtskr\u00e4ftig abgewiesen. Der Pflichtige ersucht erneut um Steuerlass. Er macht eine Notsituation geltend, weil er das Ganze aus einem Verkauf erhaltene Geld in der H\u00f6he von 1,3 Millionen Franken verspielt habe, weil er in einen Konflikt mit seiner Familie geraten sei und sein Geld habe loswerden wollen.]  Die Vorinstanz kam zum Schluss, dass ihre Vorinstanzen zu Recht nicht auf die Erlassgesuche eingetreten seien, weil diese erst nach Zustellung der Zahlungsbefehle gestellt worden seien (E. 2.1).  Die Pflichtigen beantragen die Revision des rechtskr\u00e4ftigen Erlassentscheids. Revisionsgesuche sind nur im Einsch\u00e4tzungs- bzw. Veranlagungsverfahren zul\u00e4ssig, nicht jedoch im Bezugsverfahren (E. 2.2). Die Zahlungsbefehle sind jeweils vor den Erlassgesuchen ergangen. Die Vorinstanzen sind zu Recht nicht auf die Wiedererw\u00e4gungsgesuche eingetreten und die Vorinstanz hat die Rekurse zu Recht abgewiesen (E. 2.3). Soweit die Pflichtigen anmerken, dass die Zahlungsbefehle der betroffenen Steuerschulden nicht gegen\u00fcber der Pflichtigen ergangen seien, weshalb diese als neue Erlassgesuche zu behandeln seien, ist darauf nicht einzutreten, da dies nicht Gegenstand der vorinstanzlichen Verfahren war (E. 3). Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:31:08", "Checksum": "18b2e53bd299657bd2b045d580979f9e"}