{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-08-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2022-00015_2022-08-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222583&W10_KEY=13955800&nTrefferzeile=55&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9d195c703c716086f307fb0698ef9de2"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SB.2022.00015"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.08.2022  SB.2022.00015"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.08.2022  SB.2022.00015"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.08.2022  SB.2022.00015"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2011 | [Einnahmen in der H\u00f6he von Fr. ... aus dem Verkauf einer Beteiligung an einer k\u00fcnftig zu gr\u00fcndenden Lizenzgesellschaft, welche den Vertrieb eines durch den Beschwerdef\u00fchrenden selbst entwickelten Patents als Zweck haben soll, sind ihm als Einkommen aus selbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit anzurechnen.] Eine selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit des Pflichtigen ist zu bejahen (E. 3.3). Beteiligungen sind dann als Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen zu qualifizieren, wenn sie in enger Beziehung zur beruflichen T\u00e4tigkeit stehen. Entscheidend ist dabei der - in den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen zum Ausdruck gebrachte und verwirklichte - Wille, die Beteiligungsrechte konkret daf\u00fcr zu nutzen, das Gesch\u00e4ftsergebnis des eigenen Unternehmens bzw. dessen Gewinnchancen zu verbessern (E. 3.4.2).   Ein enger Zusammenhang zwischen der selbst\u00e4ndigen beruflichen Erfindert\u00e4tigkeit des Pflichtigen und dem Aktienverkauf an der zu gr\u00fcndenden Lizenzgesellschaft ist klar zu bejahen (E. 3.4.3). Der massgeblichen Bemessungsperiode werden alle diejenigen steuerbaren Eink\u00fcnfte zugerechnet, die der steuerpflichtigen Person in diesem Zeitraum mit der Wirkung zugeflossen sind, dass sich ihre wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit gesteigert hat. Bei zweiseitigen Rechtsgesch\u00e4ften muss der Forderungsgl\u00e4ubiger seine eigene Leistung erbracht haben, damit er einen festen Rechtsanspruch auf die Gegenleistung erworben hat (E. 4.1).  Eine nach wie vor bestehende offene Schuld, welche steuertechnisch zu ihren Gunsten zu ber\u00fccksichtigen w\u00e4re, wurde durch die hierf\u00fcr beweispflichtigen Pflichtigen nicht hinreichend substanziiert nachgewiesen (E. 4.2).  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:03:52", "Checksum": "7dde93f54275c154ec3665bb17ba1de0"}