{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-03-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2023-00018_2023-03-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223125&W10_KEY=13955806&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "52a4757cdf8e1ac48e3e8e70ebc12091"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SB.2023.00018"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.03.2023  SB.2023.00018"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.03.2023  SB.2023.00018"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.03.2023  SB.2023.00018"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuererlass (Staats- und Gemeindesteuern 2012) | Frists\u00e4umnis / Einbezug des Ehegatten bei Erlassgesuchen. Verfahrensgegenstand des Erlassverfahrens (E. 1). Auf die Beschwerde ist androhungsgem\u00e4ss nicht einzutreten, nachdem der auferlegte Prozesskostenvorschuss nicht fristgerecht geleistet wurde. Offengelassen, ob dem Erlassgesuch auch entgegengestanden w\u00e4re, dass bereits mehrfach erfolglos um Steuererlass f\u00fcr dieselbe Steuerperiode ersucht und auf ein erneutes Erlassgesuch damit nur bei wesentlicher Ver\u00e4nderung der Entscheidgrundlagen wiedererw\u00e4gungsweise einzutreten gewesen w\u00e4re (E. 2). Kostenauflage gegen\u00fcber der Beschwerdef\u00fchrerin  (E. 3). Ein Steuererlass entfaltet bei Solidarschuldnerschaft nur f\u00fcr denjenigen Schuldner unmittelbar Wirkung, dem er gew\u00e4hrt wurde, weshalb ein Steuererlass auch bloss einem der beiden solidarisch haftenden Ehegatten gew\u00e4hrt werden kann. Gleichwohl sind in einem Steuererlassverfahren grunds\u00e4tzlich beide gemeinsam veranlagten bzw. eingesch\u00e4tzten und solidarisch haftenden Ehegatten in das Erlassverfahren miteinzubeziehen, ansonsten der weiter f\u00fcr die Steuerausst\u00e4nde haftende Ehegatte zumindest bei Gew\u00e4hrung des begehrten Erlasses (an den anderen Ehegatten) vorab aus der Solidarhaftung zu entlassen ist (E. 4). Weiterleitung an zust\u00e4ndige Steuer\u00e4mter zwecks Pr\u00fcfung von Zahlungserleichterungen (E. 5). Rechtsmittelbelehrung (E. 6). Nichteintreten auf die vereinigten Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:53:37", "Checksum": "dcf248cf763860430745b856ec094106"}