{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-03-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2023-00051_2024-03-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223931&W10_KEY=13955791&nTrefferzeile=42&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "866418a739017ed85ae51824f5cf3734"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SB.2023.00051"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.03.2024  SB.2023.00051"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.03.2024  SB.2023.00051"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.03.2024  SB.2023.00051"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 1.1. - 31.12.2012, 1.1. - 31.12.2013, 1.1. - 31.12.2014 und 1.1. - 31.12.2015 | Verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung an Schwestergesellschaft. [Alleinaktion\u00e4r X h\u00e4lt \u00fcber eine Obergesellschaft u.a. die pflichtige AG und ihre Schwestergesellschaft, wobei er bei beiden Gesellschaften als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer amtet. Die unter dem Titel Managementdienstleistungen der Schwestergesellschaft abgebuchten Verg\u00fctungen wurden bei der Pflichtigen teilweise gewinnseitig aufgerechnet. Dabei ging das kantonale Steueramt davon aus, dass gewisse Arbeitsleistungen von der Schwestergesellschaft erbracht wurden. Diese sch\u00e4tzte es nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen und liess diese zum Abzug zu. Im Einspracheentscheid erh\u00f6hte es die verdeckten Gewinnaussch\u00fcttungen, da mit den Verg\u00fctungen unzul\u00e4ssigerweise auch Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben abgegolten worden seien.] Obwohl die Schwestergesellschaft umfangreiche Management-Dienstleistungen f\u00fcr die Pflichtige erbracht haben soll, vermochte sie ihre Sachdarstellung weder anhand eines schriftlichen Dienstleistungsvertrags noch anhand von Arbeitsrapporten oder anderen Beweismittel nachzuweisen. Die Ermessenseinsch\u00e4tzung bzw. -veranlagung erfolgte daher zu Recht (E. 5.1). Da die Pflichtige den Unrichtigkeitsnachweis nicht erbrachte, besteht die Ermessenseinsch\u00e4tzung bzw. -veranlagung fort und es kann einzig deren H\u00f6he \u00fcberpr\u00fcft werden (E. 5.5). Unzul\u00e4ssige Delegation der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung an die Schwestergesellschaft, da weder eine statutarische Erm\u00e4chtigung hierf\u00fcr noch ein Organisationsreglement gem\u00e4ss Art. 716b Abs. 1 aOR vorlag (E. 5.7). Keine Verletzung des Leistungsf\u00e4higkeitsprinzips nach Art. 127 Abs. 2 BV, weil die Vorinstanz ausser Acht gelassen habe, dass anstelle der verbuchten Management-Dienstleistungen Personalkosten angefallen w\u00e4re. Insbesondere kann die handelsrechtliche Verbuchung als Dienstleistungsentsch\u00e4digung an die Schwestergesellschaft aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips auch nicht sinngem\u00e4ss in eine Sal\u00e4rzahlung an X umgedeutet werden (E. 5.9). Weil die Pflichtige keinen Nachweis erbringen konnte, welcheDienstleistungen die Schwestergesellschaft inhaltlich f\u00fcr sie erbracht habe, muss auch kein Drittvergleich vorgenommen werden. Ein Drittvergleich ist sachlogisch nur m\u00f6glich, wenn \u00fcberhaupt feststeht, welche Arbeiten verglichen werden sollten (E. 5.10). Schliesslich erweist sich das Vorgehen des kantonalen Steueramts in Bezug auf die H\u00f6he der Sch\u00e4tzung als plausibel und rechnerisch nachvollziehbar (E. 5.11). Abweisung der Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:19:08", "Checksum": "cb9712954c71e56efa4ca80b44c5874f"}