{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-10-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2023-00059_2023-10-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223544&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=96&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e5540c338d45f8d037391b3c7137de11"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SB.2023.00059"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.10.2023  SB.2023.00059"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.10.2023  SB.2023.00059"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.10.2023  SB.2023.00059"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2021 | Staats- und Gemeindesteuern 2021 [Die Steuerpflichtige zahlte j\u00e4hrlich doppelt so hohe Beitr\u00e4ge an die S\u00e4ule 3a wie zul\u00e4ssig. Da die Pflichtige der Auflage, die R\u00fcckforderung der zu viel bezahlten Beitr\u00e4ge jeweils mit Belegen nachzuweisen, nicht nachgekommen ist, hat das Steueramt die mutmasslich nicht zur\u00fcckgeforderten zu viel bezahlten Beitr\u00e4ge an die S\u00e4ule 3a f\u00fcr die Jahre 2016 bis 2021 als freies Sparen 3b qualifiziert und dem steuerbaren Verm\u00f6gen zugerechnet.] Prozessgegenstand bilden nur die zu viel bezahlten Beitr\u00e4ge an die S\u00e4ule 3a (E. 1) Da die Pflichtige zu viel an die kleine S\u00e4ule 3a bezahlt hat, ist dies als Verm\u00f6gen zu besteuern.  Eine fr\u00fchere Nichterfassung der infrage stehenden \u00fcberh\u00f6hten Beitr\u00e4ge an die S\u00e4ule 3a als Verm\u00f6gensposition steht einer sp\u00e4teren Erfassung in einer anderen Steuerperiode nicht entgegen. Der rechtskundigen Pflichtigen war die gesetzliche Limitierung der abzugsf\u00e4higen Beitr\u00e4ge an die kleine S\u00e4ule 3a bekannt. Wird die gesetzliche Limitierung nicht eingehalten und werden \u00fcberh\u00f6hte S\u00e4ule-3a-Beitr\u00e4ge nicht zur\u00fcckgefordert, mutieren die zu viel bezahlten Beitr\u00e4ge zwangsl\u00e4ufig zu S\u00e4ule-3b-Werten, die der Verm\u00f6genssteuer unterliegen.  Der in den Formularen enthaltene Verzicht des Steueramtes auf Einreichung einer Best\u00e4tigung der R\u00fcckzahlung der \u00fcberh\u00f6hten Beitr\u00e4ge an die Steuerbeh\u00f6rde dient lediglich der Vermeidung eines erheblichen administrativen Aufwands. Es darf erwartet werden, dass die Pflichtigen, trotz des Verzichts auf Einreichung einer Best\u00e4tigung, der Aufforderung zur R\u00fcckforderung nachkommen. Indem die Pflichtige hingegen weiterhin doppelte Einzahlungen an die S\u00e4ule 3a vornahm und deklarierte, durfte das Steueramt nach entsprechenden Abkl\u00e4rungen davon ausgehen, dass die Pflichtige der R\u00fcckforderung der zu viel bezahlten Beitr\u00e4ge und Berichtigung der Vorsorgekonten nicht nachgekommen war, weshalb ihre dadurch erfolgte Verm\u00f6gensbildung konsequenterweise die steuerliche Erfassung zur Folge haben musste (E. 3).\r\rAusgangsgem\u00e4sse Kostenregelung (E. 4). \r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:51:33", "Checksum": "0d4c9a820d58dddbb78620cc454c3e7c"}