{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-12-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2023-00097_2023-12-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223712&W10_KEY=13955795&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0fc958432eb79698e8602f697744364e"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SB.2023.00097"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.12.2023  SB.2023.00097"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.12.2023  SB.2023.00097"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.12.2023  SB.2023.00097"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2020 | Kinderabzug und Gew\u00e4hrung des Elterntarifs bei alternierender Obhut. [Der Steuerpflichtige und seine geschiedene Ehefrau teilen sich das elterliche Sorgerecht \u00fcber die beiden Kinder. Die Kinder sind alternierend beim Vater und der Mutter in der Obhut. W\u00e4hrend des Aufenthalts der Kinder \u00fcbernimmt jeder Elternteil die anfallenden Kosten. Zwecks Ausgleichs der unterschiedlichen Leistungsf\u00e4higkeit der Elternteile beteiligt sich der Vater am Barunterhalt der Kinder w\u00e4hrend der Betreuung durch die Mutter mit einem monatlichen Beitrag von Fr. 220.- pro Kind/Monat, zuz\u00fcglich Familienzulagen von Fr. 300.- pro Kind/Monat. Zudem \u00fcbernimmt er die regelm\u00e4ssig anfallenden und ausserordentlichen Kinderkosten. Das kantonale Steueramt verweigerte dem Pflichtigen den Kinderabzug und verweigerte ihm den Elterntarif.] Rechtliche Grundlagen zum Kinderabzug und zum Elterntarif (E. 2.1). Verfahrensgegenstand vor Verwaltungsgericht (E. 2.2). Bei getrennt besteuerten Eltern hat derjenige Elternteil Anspruch auf den Elterntarif, dem der Kinderabzug zusteht (E. 2.3). Vorfrageweise ist zu pr\u00fcfen, ob dem Pflichtigen der volle Kinderabzug gem\u00e4ss \u00a7 34 Abs. 1 lit. a Satz 1 StG bzw. Art. 35 Abs. 1 lit. a 1. Halbsatz DBG zu gew\u00e4hren gewesen w\u00e4re (E. 2.4). Sind zwei Inhaber der elterlichen Sorge vorhanden, ist demjenigen Elternteil der Kinderabzug zu gew\u00e4hren, aus dessen versteuerten Eink\u00fcnften der Unterhalt des unter seiner elterlichen Sorge stehenden Minderj\u00e4hrigen zur Hauptsache bestritten wird. Leistet ein Elternteil trotz gemeinsamer elterlicher Sorge an den anderen Unterhaltsbeitr\u00e4ge, ist steuerrechtlich davon auszugehen, dass der Kinderabzug dem Empf\u00e4nger der Unterhaltsbeitr\u00e4ge zusteht. Eine Kumulation des Abzugs f\u00fcr Unterhaltsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Kinder und des Kinderabzugs in der Person der gleichen steuerpflichtigen Person ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen, dass der Tarif f\u00fcr Ehepaare beiden geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteilen gew\u00e4hrt wird. Das Kumulationsverbot vonUnterhalts- und Kinderabzug gilt aus Praktikabilit\u00e4tsgr\u00fcnden unabh\u00e4ngig davon, ob sich das Kind in alternierender Obhut befindet oder nicht (E. 2.4.2). Vorliegend hat das Leisten von Unterhaltsbeitr\u00e4gen und der damit verbundene Steuerabzug die Verweigerung des Kinderabzugs sowohl im Hinblick auf die Staats- und Gemeindesteuern als auch im Hinblick auf die direkte Bundessteuer zur Folge. Dies gilt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung selbst dann, wenn \u2013 wie hier \u2013 die Kinder je zur H\u00e4lfte in alternierender Obhut stehen und der Mutter bescheidene Unterhaltsbeitr\u00e4ge bezahlt werden und der Betrag sogar unterhalb des Betrags f\u00fcr die Sozialabz\u00fcge gem\u00e4ss \u00a7 34 Abs. 1 lit. a StG bzw. Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG liegt. Abweisung der Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:50:55", "Checksum": "69995c0cb34fffc69a26dbd6da97c63b"}