{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-11-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2024-00070_2024-11-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224467&W10_KEY=13972653&nTrefferzeile=54&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3de7d25b07671e4a1199695c8a0140dd"}, "Scrapedate": "2026-04-27", "Num": [" SB.2024.00070"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.11.2024  SB.2024.00070"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.11.2024  SB.2024.00070"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.11.2024  SB.2024.00070"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2020 | [Umstritten ist der Abzug von energiesparenden Massnahmen, die die Pflichtige im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau einer Liegenschaft geltend macht.] Kognition des Verwaltungsgerichts und Novenrecht (E. 2.1 f.). Die von der Pflichtigen geltend gemachten Abz\u00fcge beziehen sich nach dem Wortlaut von Art. 32 Abs. 2 DBG bzw. Art. 30 Abs. 2 StG nur auf bestehende Geb\u00e4ude. Beim Ersatzbau ist dies nicht m\u00f6glich, da f\u00fcr Abz\u00fcge im Rahmen der Instandhaltung der fr\u00fchere Bau zur Verf\u00fcgung gestanden h\u00e4tte. Bei Ersatzneubauten sind jedoch nur R\u00fcckbaukosten den Unterhaltskosten gleichgestellt. Auch die mit Art. 32 DBG zusammenh\u00e4ngende Liegenschaftskostenverordnung und die Erl\u00e4uterungen des EFD lassen keinen Raum f\u00fcr eine anderweitige Interpretation (E. 3.2.2). Die von der Pflichtigen vorgebrachte bundesgerichtliche Praxis\u00e4nderung bezieht sich auf den \u00fcberholten Begriff des \"wirtschaftlichen Neubaus\", welcher wiederum Abz\u00fcge im Rahmen von Instandstellungsarbeiten an bestehenden Geb\u00e4uden thematisiert. Vorliegend geht es jedoch um ein neu erstelltes Geb\u00e4ude, wobei unerheblich ist, dass es den gleichen Grundriss wie das Abgerissene aufweist. Demnach musste das Steuerrekursgericht die Praxis\u00e4nderung des Bundesgericht im Zusammenhang mit dem \"wirtschaftlichen Neubau\" auch nicht thematisieren (E. 3.2.3 f.). Ausgangsgem\u00e4sse Kosten- und Entsch\u00e4digungsregelung (E. 4). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2364", "Zeit UTC": "27.04.2026 01:44:53", "Checksum": "58abefe55fe39736f97a2bbaa55f1021"}