{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-05-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2024-00074_2025-05-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224993&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8e06af8c40c7cc5f072cd7d769a5df14"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SB.2024.00074"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.05.2025  SB.2024.00074"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.05.2025  SB.2024.00074"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.05.2025  SB.2024.00074"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2019 | [Die Bestimmung des Verkehrswerts der streitbetroffenen, nicht kotierten Aktien ist aufgrund der starken Personenbezogenheit der betreffenden Gesellschaft in Anwendung der modifizierten Praktikermethode mit je einfacher Gewichtung des Ertragswerts und des Substanzwerts vorzunehmen.] In Anwendung der Grunds\u00e4tze gem\u00e4ss der Wegleitung KS 28 ergibt sich bei Handels-, Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften der Unternehmenswert grunds\u00e4tzlich aus der Mittelwertmethode (Praktikermethode) durch zweimalige Gewichtung des Ertragswerts und einfache Gewichtung des Substanzwerts zu Fortf\u00fchrungswerten (E. 2.4.2). Wird die Wertsch\u00f6pfung allein vom Mehrheitsbeteiligten erzielt und wird mit Ausnahme von wenigen Hilfskr\u00e4ften f\u00fcr die Administration und Logistik kein weiteres Personal besch\u00e4ftigt, dann kann die Bewertungsstelle dies auf Antrag der Unternehmung ber\u00fccksichtigen, indem der Ertragswert und der Substanzwert je einfach gewichtet werden (E. 2.4.3).  Wie sich aus den Akten ergibt und durch sie selbst vorgebracht wird, war die Gesellschaft in der streitbetroffenen Steuerperiode nicht inaktiv. Bis heute wurde die Gesellschaft nicht in Liquidation gesetzt, was gegen eine Einstellung ihrer gesch\u00e4ftlichen T\u00e4tigkeit spricht. Das Unternehmen erzielte den Angaben der Beschwerdeschrift zufolge in der Steuerperiode 2021 mit bloss einem einzigen erfolgreichen Mandat einen Millionengewinn. Bereits aus diesem Grund erweist sich die seitens des kantonalen Steueramts angewandte Bewertungsmethode f\u00fcr die streitbetroffene Steuerperiode als korrekt (E. 2.4.5.3) Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:28:49", "Checksum": "8ef91b685c254e4bc895f354b62288e3"}