{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-10-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2024-00135_2025-10-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225354&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "964dfd5bc422d49e77852ccc516b3005"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SB.2024.00135"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.10.2025  SB.2024.00135"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.10.2025  SB.2024.00135"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.10.2025  SB.2024.00135"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerhoheit (1.1.2016-7.12.2021) | [Strittig ist, ob die Beschwerdef\u00fchrerin aufgrund des Orts der tats\u00e4chlichen Verwaltung im Kanton Z\u00fcrich unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtig war.] Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1.1). Novenrecht (E. 1.2). Juristische Personen sind aufgrund pers\u00f6nlicher Zugeh\u00f6rigkeit steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tats\u00e4chliche Verwaltung im Kanton befindet (E. 2.1). Wenn ein Kanton geltend macht, eine juristische Person habe ihren Ort der tats\u00e4chlichen Verwaltung in seinem Kantonsgebiet und sei ihm deshalb pers\u00f6nlich zugeh\u00f6rig, und der Beweis der daf\u00fcr relevanten Tatsachen nicht mit dem erforderlichen Beweismass gelingt, tr\u00e4gt der Kanton die beweisrechtlichen Konsequenzen der Beweislosigkeit (E. 2.2). An der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, wonach der Wohnsitz eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers einer juristischen Person gewissermassen ein subsidi\u00e4res Steuerdomizil begr\u00fcnde, wenn nicht bestimmt werden k\u00f6nne, wo ihre Unternehmensentscheide schwergewichtig getroffen und ihre Gesch\u00e4fte schwergewichtig gef\u00fchrt werden, kann aufgrund der j\u00fcngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht festgehalten werden: K\u00f6nne unter W\u00fcrdigung der gesamten Umst\u00e4nde nicht mit dem erforderlichen Beweismass festgestellt werden, dass an einem bestimmten Ort schwergewichtig die wesentlichen Unternehmensentscheide getroffen und die Gesch\u00e4fte gef\u00fchrt worden seien, k\u00f6nne die juristische Person an diesem Ort nicht ihre tats\u00e4chliche Verwaltung haben (E. 2.3 und E. 2.4).  Aufgrund der Belege, Hinweise und Indizien sowie des Verhaltens der Beschwerdef\u00fchrerin im Steuerdomizilverfahren steht f\u00fcr das Verwaltungsgericht mit zumindest \u00fcberwiegender Wahrscheinlichkeit fest, dass die F\u00e4den der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung am Wohnsitz des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers im Kanton Z\u00fcrich zusammenliefen und dort schwergewichtig die wesentlichen Unternehmensentscheide f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrerin getroffen wurden (E. 3.3 ff.). Damit hatte die Beschwerdef\u00fchrerin ihre tats\u00e4chliche Verwaltung im Kanton Z\u00fcrich. In der strittigenSteuerperiode bestand eine unbeschr\u00e4nkte Steuerpflicht im Kanton Z\u00fcrich (E. 3.4).\rBefinden sich der Sitz und die tats\u00e4chliche Verwaltung einer juristischen Person in unterschiedlichen Kantonen und beanspruchen deshalb mehrere Kantone die Steuerhoheit wegen pers\u00f6nlicher Zugeh\u00f6rigkeit der juristischen Person, ist der Konflikt nach den Grunds\u00e4tzen des Bundesrechts \u00fcber das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung zu l\u00f6sen. Der Besteuerungsanspruch des Kantons, in dessen Gebiet sich der Ort der tats\u00e4chlichen Verwaltung befindet, geht dem Besteuerungsanspruch des Sitzkantons vor (E. 4.1).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:36:48", "Checksum": "0eafdf781a3be445736fe97ca1234f32"}