{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-06-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2025-00037_2025-06-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225014&W10_KEY=13955793&nTrefferzeile=2&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9599bda5c8ac65f7ba280af2f57f20c7"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SB.2025.00037"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.06.2025  SB.2025.00037"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.06.2025  SB.2025.00037"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.06.2025  SB.2025.00037"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2020 | [Steuerhoheit: Die geltend gemachte Verlegung des Gesch\u00e4ftsorts des Einzelunternehmens des Pflichtigen in der Steuerperiode 2020 in einen anderen Kanton ist nicht erstellt, ebenso wenig eine ausserkantonal gelegene Betriebsst\u00e4tte.]  Die dargelegten Umst\u00e4nde betreffend das Mietverh\u00e4ltnis in der Ortschaft G sprechen gesamthaft somit gegen die behauptete Sitzverlegung (E. 3.4.2).  Vor diesem Hintergrund bleibt nach wie vor unklar, zu welchem Zweck er sich im Steuerjahr 2020 jeweils in der Ortschaft G aufgehalten hat, wobei unbestritten ist, dass er (nur schon) zwecks Erledigung von Arbeiten f\u00fcr das Architekturb\u00fcro seines Vaters \u00fcber das ganze Kalenderjahr verteilt punktuell vor Ort sein musste. Die Bank- und Kreditkartenausz\u00fcge belegen jedoch keinen Schwerpunkt der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Pflichtigen in der Ortschaft G f\u00fcr sein Einzelunternehmen (E. 3.4.3). Gesamthaft ist die geltend gemachte Sitzverlegung somit nicht erstellt (E. 3.4.4). Zu kl\u00e4ren bleibt, ob der Pflichtige im Kanton Schwyz in der fraglichen Steuerperiode allenfalls \u00fcber eine Betriebsst\u00e4tte verf\u00fcgt hat. Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Erw\u00e4gungen ist dies jedoch ebenfalls zu verneinen, da sich in den Akten keine hinreichenden Anhaltspunkte f\u00fcr eine qualitativ oder quantitativ erhebliche T\u00e4tigkeit der Pflichtigen in der Ortschaft G finden (E. 4). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:16:04", "Checksum": "84f8e92933fffea63e58972e8b0eec08"}