{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-01-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2025-00060_2026-01-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225592&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=24&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "516e7c72a8f4a325b99de9c340a30407"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SB.2025.00060"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.01.2026  SB.2025.00060"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.01.2026  SB.2025.00060"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.01.2026  SB.2025.00060"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer | [Unterpreisliche Einbringung von Grundst\u00fccken in eine eigene Gesellschaft: Strittig ist, ob der Pflichtige alleiniger Anteilsinhaber oder nur zu 50 % an der Gesellschaft beteiligt war. Die Vorinstanz geht davon aus, dass der Pflichtige am Stichtag nur 50 % an der Gesellschaft beteiligt war. Das Steueramt der Gemeinde bringt formelle sowie materielle R\u00fcgen gegen den vorinstanzlichen Entscheid vor und macht geltend, der Pflichtige sei am Stichtag alleiniger Anteilsinhaber der Gesellschaft gewesen.] Die formelle Kritik der Gemeinde, die Vorinstanz habe den Sachverhalt unrichtig bzw. nicht vollst\u00e4ndig abgekl\u00e4rt, \u00fcberzeugt nicht (E. 2.1 ff.). Im Verfahren vor dem Steuerrekursgericht herrscht die Untersuchungsmaxime. Diese zwingt die Vorinstanz nicht zur Anordnung von Beweismassnahmen, die unm\u00f6glich oder unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig sind oder voraussichtlich keinen Erkenntnisgewinn bringen (E. 2.4). Soweit die Gemeinde die Echtheit oder die inhaltliche Richtigkeit der Ausz\u00fcge aus dem Aktienbuch infrage stellt, w\u00e4ren solche Vorw\u00fcrfe im Rahmen eines Strafverfahrens zu untersuchen und k\u00f6nnten Anlass f\u00fcr eine Revision der Grundst\u00fcckgewinnsteuereinsch\u00e4tzung geben, falls sie sich bewahrheiten (E. 2.5) Auch die materielle Kritik der Gemeinde, insbesondere an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGr, 26. Oktober 2023, 9C_335/2023, auszugsweise publiziert in: BGE 150 I 1), \u00fcberzeugt nicht (E. 3.1): Wenn sich bereits der Wertzuwachs auf den Anteilen des Einbringers zivilrechtlich betrachtet und nach dem Gesetzeswortlaut (\u00a7 222 StG) nicht als Gegenleistung der erwerbenden Gesellschaft und damit als Erl\u00f6sbestandteil verstehen l\u00e4sst, gilt dies erst recht f\u00fcr die Wertzunahme auf den Anteilen der \u00fcbrigen Gesellschafter. Soll die Wertzunahme auf Gesellschaftsanteilen trotzdem als Erl\u00f6sbestandteil mit der Grundst\u00fcckgewinnsteuer erfasst werden, bedingt dies eine wirtschaftliche Betrachtung, bei der die Gesellschaft ausgeblendet und auf das Verh\u00e4ltnis zwischen den Gesellschaftern fokussiert wird(E. 3.2). Es liegt im kantonalen Gestaltungsspielraum, den Wertzuwachs auf den Anteilen der anderen Gesellschafter entweder der Grundst\u00fcckgewinnsteuer zu unterwerfen, wobei dann ein Steueraufschub wegen Schenkung zu pr\u00fcfen sei, oder aber ihn von der Grundst\u00fcckgewinnsteuer auszuklammern. Die Vorinstanz setzte die bundesgerichtlichen Vorgaben dahingehend um, dass sie den Wertzuwachs auf der \"Fremdquote\" von der Steuer ausnahm bzw. nicht als Erl\u00f6sbestandteil betrachtete und lediglich den Wertzuwachs auf den eigenen Anteilen des Pflichtigen als Erl\u00f6sbestandteil der Grundst\u00fcckgewinnsteuer unterwarf. Die Gemeinde bringt nichts vor, was diese L\u00f6sung als rechtswidrig erscheinen liesse (E. 3.3).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:39:15", "Checksum": "6b84cb90c7a489b5e515e2261c7e2f45"}