{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-04-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2026-00004_2026-04-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225781&W10_KEY=15118574&nTrefferzeile=35&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "17bce6ccd2eadf3963b09ee019112459"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:19:38", "Num": [" SB.2026.00004"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.04.2026  SB.2026.00004"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.04.2026  SB.2026.00004"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.04.2026  SB.2026.00004"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 1.1.-31.12.2019 und 1.1.-31.12.2020 | [Strittig ist, ob die Beschwerdef\u00fchrerin aufgrund des Orts der tats\u00e4chlichen Verwaltung im Kanton Z\u00fcrich unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtig war. Die Beschwerdef\u00fchrerin anerkennt die Steuerhoheit des Kantons Z\u00fcrich; sie ficht den Entscheid des Steuerrekursgerichts einzig an, um einen letztinstanzlichen Entscheid zu erwirken, damit sie vor Bundesgericht eine interkantonale Doppelbesteuerung geltend machen kann. F\u00fcr dieselbe Steuerperiode wurde sie in zwei weiteren Kantonen ebenfalls veranlagt.] Die interkantonale Doppelbesteuerung ist untersagt (E. 1). Obwohl die Beschwerdef\u00fchrerin die Steuerhoheit des Kantons Z\u00fcrich anerkennt, weist sie ein Rechtsschutzinteresse auf, da sie einen letztinstanzlichen Entscheid erwirken will, damit sie vor Bundesgericht eine interkantonale Doppelbesteuerung geltend machen kann (E. 2). Juristische Personen sind aufgrund pers\u00f6nlicher Zugeh\u00f6rigkeit steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tats\u00e4chliche Verwaltung im Kanton befindet (E. 4.1). Aufgrund der Belege, Hinweise und Indizien sowie der Vorbringen der Beschwerdef\u00fchrerin steht fest, dass die F\u00e4den der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Kanton Z\u00fcrich zusammenliefen und dort schwergewichtig die wesentlichen unternehmerischen Entscheide f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrerin getroffen wurden (E. 4.2 f.). Die Beschwerdef\u00fchrerin hatte in der streitbetroffenen Periode ihre tats\u00e4chliche Verwaltung im Kanton Z\u00fcrich, womit eine unbeschr\u00e4nkte Steuerpflicht im Kanton Z\u00fcrich bestand (E. 4.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:19:38", "Checksum": "7fc2eb878ae16599d2db16a5cdc2fd28"}