{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-08-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2026-00032_2026-08-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226153&W10_KEY=15118569&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d19a7f5c975a9dd198eec159ac92d4e5"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "00:46:06", "Num": [" SB.2026.00032"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.08.2026  SB.2026.00032"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.08.2026  SB.2026.00032"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.08.2026  SB.2026.00032"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerbezug\r(Ehegattenhaftung, Staats- und Gemeindesteuern 2020) | [Die verheiratete Pflichtige beantragt die Aufhebung der Solidarhaftung f\u00fcr die von den Ehegatten geschuldeten Staats- und Gemeindesteuern 2020 wegen Zahlungsunf\u00e4higkeit ihres Ehegatten]. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung liegt Zahlungsunf\u00e4higkeit vor, wenn der Ehegatte zumindest auf mittlere Frist \u00fcber keinerlei pf\u00e4ndbares Einkommen oder keinerlei versilberbares Verm\u00f6gen verf\u00fcgt (E. 2.1). Die Regelung des Steuerbezugs einschliesslich der Ehegattenhaftung ist nicht harmonisiert (E. 3.1). Zahlungsunf\u00e4higkeit kann nur angenommen werden, wenn der Ehegatte \u00fcber kein pf\u00e4ndbares Einkommen und kein versilberbares Verm\u00f6gen verf\u00fcgt (E. 3.2). Betreffend die \"mittlere Frist\" gibt es kein einheitliches Begriffsverst\u00e4ndnis. Am ehesten sind darunter Zeitr\u00e4ume von einem bis f\u00fcnf Jahren zu verstehen. Man k\u00f6nnte sich aber fragen, ob hiervon abgewichen und die Zahlungsunf\u00e4higkeit im Sinn der fr\u00fcheren Praxis auch dann unterstellt werden kann, wenn die Steuerbeh\u00f6rde den anderen Ehegatten erfolglos betrieben hat oder \u00fcber ihn der Konkurs er\u00f6ffnet worden ist (E. 3.3). Betreffend die aktuellen Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse kann die Zahlungsunf\u00e4higkeit nur angenommen werden, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der Ehegatte aktuell kein pf\u00e4ndbares Einkommen erzielt und \u00fcber kein verwertbares Verm\u00f6gen verf\u00fcgt. Dasselbe Beweismass kann nicht f\u00fcr die Prognose der Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse \"auf mittlere Frist\" verlangt werden (E. 3.4.1). Aufgrund der Untersuchungsmaxime ist die Beweisf\u00fchrungslast nicht der Person aufzuerlegen, die um Aufhebung der Solidarhaftung ersucht. Die Person, die um die Festsetzung der Haftungsanteile ersucht, ist jedoch zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet. L\u00e4sst sich die Zahlungsunf\u00e4higkeit nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit feststellen, tr\u00e4gt die Gesuchstellerin nach Art. 8 ZGB die beweisrechtlichen Konsequenzen (E. 3.4.2). Gegen den Ehegatten der Pflichtigen liegen keine Verlustscheine f\u00fcr die imStreit liegenden Steuerschulden vor und der Konkurs wurde nicht er\u00f6ffnet (E. 4.1). In Anbetracht des bisherigen Gesch\u00e4ftsgebarens des Ehegatten, das trotz wiederholten R\u00fcckschl\u00e4gen von einigem finanziellen Erfolg gekennzeichnet war, l\u00e4sst sich jedenfalls nicht sagen, dass der Ehegatte \"auf mittlere Frist\" mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu pf\u00e4ndbarem Einkommen gelangen werde. Es ist deshalb zumindest kraft der Beweislastregel davon auszugehen, dass der Ehegatte der Pflichtigen nicht zahlungsunf\u00e4hig im Sinn von \u00a7 12 Abs. 1 StG ist. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 00:46:06", "Checksum": "706f2744190e3d1b4055cf1d8c2d6ca5"}