{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-06-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2026-00053_2026-06-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226024&W10_KEY=15118569&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e82d52e3c752b18962e4315e4f0e58e7"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:25:06", "Num": [" SB.2026.00053"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.06.2026  SB.2026.00053"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.06.2026  SB.2026.00053"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.06.2026  SB.2026.00053"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2023 | Eingabe mit dem Ziel, das Verwaltungsgericht ohne ersichtliches Rechtsschutzinteresse zu bem\u00fchen. Auf die vereinigten Beschwerden ist aus dreierlei Gr\u00fcnden nicht einzutreten: Namentlich fehlte es trotz Nachfristansetzung weiterhin an einer Originalunterschrift und einer rechtsgen\u00fcglichen Begr\u00fcndung. Zudem wurde die Kaution nicht geleistet (E. 2). Im \u00dcbrigen bewegen sich die Beschwerden wie in fr\u00fcheren Verfahren vollst\u00e4ndig ausserhalb jeglichen zul\u00e4ssigen Streitgegenstands eines steuerrechtlichen Verfahrens. Erneut werden vom Beschwerdef\u00fchrer abstruse Privatisierungstheorien ge\u00e4ussert. Die Beschwerden sind eine Tour d'Horizon vom Papst \u00fcber die Versklavung der Menschheit bis hin zur Illegitimit\u00e4t s\u00e4mtlichen staatlichen Handelns, auch der Gerichte. Mit der angefochtenen Verf\u00fcgung setzt sich der Beschwerdef\u00fchrer nicht ansatzweise auseinander. Die Beschwerden dienen offenkundig dazu, das Verwaltungsgericht ohne ersichtliches Rechtsschutzinteresse zu bem\u00fchen. Es rechtfertigt sich daher, den bereits in SB.2023.00082 und SB.2023.00083 gemachten Hinweis zu wiederholen bzw. zu bekr\u00e4ftigen, gem\u00e4ss welchem der Beschwerdef\u00fchrer darauf hingewiesen wird, dass analoge Eingaben insk\u00fcnftig g\u00e4nzlich unbehandelt und ohne Weiterungen zur\u00fcckgeschickt oder gar ohne f\u00f6rmliche Erledigung und ohne Antwort abgelegt werden k\u00f6nnen (E. 3). Nichteintreten auf die Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:25:06", "Checksum": "8be338b569db6b533b0bdf7adc0a4216"}