{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-08-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2005-00013_2006-08-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206090&W10_KEY=13823288&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "702036dc8461066cf28b58be29fab27d"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SR.2005.00013"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.08.2006  SR.2005.00013"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.08.2006  SR.2005.00013"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.08.2006  SR.2005.00013"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuern 1994-2002\r(Staats- und Gemeindesteuern) | Der Zufluss von Eink\u00fcnften ist vollendet, wenn der Steuerpflichtige einen festen Rechtsanspruch auf das Verm\u00f6gensrecht erworben hat, es sei denn, die Erf\u00fcllung des Anspruchs sei besonders unsicher. Bei einem Schneeballsystem sind Eink\u00fcnfte auch schon dann realisiert, wenn sie auf Konten erfolgen, die zwar der direkten Verf\u00fcgungsberechtigung entzogen sind, die Anleger aber frei entscheiden k\u00f6nnen, ob sie die Gutschriften ausbezahlt oder weiterinvestiert haben wollen. Der Zuflusszeitpunkt ist f\u00fcr jede in Frage stehende Realisation gesondert zu ermitteln. Lediglich die sich bei individueller Betrachtung ergebende besondere Unsicherheit vermag den Zufluss im Zeitpunkt des Forderungserwerbs zu verhindern. Bei einer auf einem Schneeballsystem basierenden Verm\u00f6gensverwaltung liegt bei w\u00e4hrend der Verdachtsperiode der Schenkungspauliana ausbezahlten Gutschriften kein steuerrechtlich beachtlicher Zufluss vor. Von einer Gesellschaft ausgerichtete Betr\u00e4ge aufgrund von Wertschriftengewinnen stellen beim Anleger steuerbaren Verm\u00f6gensertrag dar. Steuerfreier Kapitalgewinn ist nur dann anzunehmen, wenn der Pflichtige \u00fcber einen individualisierten Anspruch auf die Werte verf\u00fcgt, weil die Gesellschaft individuell bestimmte Werte namens oder auf Rechnung des Pflichtigen erwirbt, d.h. als dessen direkter oder indirekter Stellvertreter auftritt. Fliesst die Geldanlage dagegen in einen Pool, liegt steuerbarer Verm\u00f6gensertrag vor. Ein steuerfreier Kapitalgewinn w\u00e4re vorliegend nur dann zu erzielen gewesen, wenn bei einer hierzu berechtigten Bank jeweils ein auf den Namen jedes einzelnen Anlegers lautendes Konto er\u00f6ffnet worden w\u00e4re. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:37:30", "Checksum": "50ec9a329505d5ae1e70448cfa0d27b1"}