{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.03.2010", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2009-00009_17-03-2010.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209525&W10_KEY=4467123&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "68098d6dc106917003c9433a6ddaee89"}, "Num": [" SR.2009.00009"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10..2.17.0  SR.2009.00009"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10..2.17.0  SR.2009.00009"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10..2.17.0  SR.2009.00009"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erbschaftssteuer | Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs/Begr\u00fcndungspflicht Die Begr\u00fcndung muss so abgefasst sein, dass sich der Betroffene \u00fcber die Tragweite des Entscheids Rechenschaft geben und ihn in voller Kenntnis der Sache an die h\u00f6here Instanz weiterziehen kann. In diesem Sinn m\u00fcssen wenigstens kurz die \u00dcberlegungen genannt werden, von denen sich die Beh\u00f6rde hat leiten lassen und auf die sich ihr Entscheid st\u00fctzt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sie sich mit allen Parteistandpunkten, mit jeder tatbest\u00e4ndlichen Behauptung und jedem rechtlichen Einwand einl\u00e4sslich auseinandersetzt und jedes einzelne Vorbringen ausdr\u00fccklich widerlegt. Vielmehr kann sie sich auf die f\u00fcr den Entscheid wesentlichen Punkte beschr\u00e4nken (E. 2.2). Gleichzeitig ist aber auf substanziierte Vorbringen, wozu auch Parteigutachten z\u00e4hlen, grunds\u00e4tzlich angemessen einzugehen. Indem die Vorinstanz die Parteigutachten ohne jegliche Begr\u00fcndung nicht ber\u00fccksichtigte, verletzte sie die Begr\u00fcndungspflicht (E. 2.3). Eine Heilung der Geh\u00f6rsverletzung durch die nachgeschobene Begr\u00fcndung mit Duplik ist zu verneinen (E. 2.4.2). R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:31:42", "Checksum": "27c3573c98297b671442e2d5659b8d90"}