{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-02-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2011-00017_2012-02-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211496&W10_KEY=13823265&nTrefferzeile=48&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "24eb432d78a5cb7f1813b44997e1ea3c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SR.2011.00017"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.02.2012  SR.2011.00017"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.02.2012  SR.2011.00017"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.02.2012  SR.2011.00017"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuer\r(Direkte Bundessteuer 2001-2003) | Nachsteuer - Periodizit\u00e4tsprinzip Die Einkommenssteuerpflicht entsteht grunds\u00e4tzlich mit dem Zufluss von Eink\u00fcnften. Dabei ist der Rechtserwerb in jenem Zeitpunkt vollendet, in welchem der Steuerpflichtige einen festen Rechtsanspruch auf das Verm\u00f6gensrecht erworben hat, es sei denn, die Erf\u00fcllung des Anspruchs sei besonders unsicher (E. 2.1). Von seiner Arbeitgeberin erhielt der Pflichtige einerseits einen Grundlohn ausbezahlt, andererseits ein VR-Honorar und einen Bonus. Letzterer richtete sich nach dem Gesch\u00e4ftsergebnis und war Mitte Dezember des jeweiligen Gesch\u00e4ftsjahrs grunds\u00e4tzlich bestimmbar. Formell fasste in allen streitbetroffenen Kalenderjahren der hierf\u00fcr zust\u00e4ndige Verwaltungsrat jedoch erst im Folgejahr, anl\u00e4sslich seiner ersten Sitzung, Beschluss \u00fcber die H\u00f6he der Bonuszahlungen an die Gesch\u00e4ftsleitung. Ausbezahlt wurde der Bonus - gem\u00e4ss unwidersprochener Darstellung in der Beschwerde - in der ersten Januarwoche des auf den Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahrs folgenden Kalenderjahrs. Steuerrechtlich ist der Bonus dem Pflichtigen somit erst mit Beschluss des Verwaltungsrats jeweils im auf das entsprechende Gesch\u00e4ftsjahr seiner Arbeitgeberin folgende Kalenderjahr zugeflossen. Denn erst mit Beschluss des Verwaltungsrats ist der feste und auch privatrechtlich durchsetzbare Anspruch entstanden (E. 2.2). Teilweise Gutheissung (Reduktion der Nachsteuer infolge eines Berechnungsfehlers)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:11:35", "Checksum": "765d5d9b1cf30c8c879a3362ea624ec5"}