{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.12.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2014-00010_17-12-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214797&W10_KEY=4467103&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0a72b71bdd3bccf1c5538e1fe46ed6fd"}, "Num": [" SR.2014.00010"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.17.1  SR.2014.00010"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.17.1  SR.2014.00010"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.17.1  SR.2014.00010"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuern \r(Staats- und Gemeindesteuern 2005-2010) | Ungen\u00fcgende Beschwerdeschrift, Ersatzleistungen f\u00fcr Erwerbsausfall bzw. f\u00fcr Haushaltsschaden, neue Tatsachen bei der Nachsteuer Eine gen\u00fcgende Begr\u00fcndung eines Rechtsmittels verlangt somit, dass sich der Beschwerdef\u00fchrer wenigstens kurz mit den Erw\u00e4gungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzt. Begn\u00fcgt sich der Rechtsvertreter des Beschwerdef\u00fchrers damit, die Rekursschrift \u2013 abgesehen von unwesentlichen \u00c4nderungen \u2013 als Beschwerdeschrift einzureichen, ist eine rechtsgen\u00fcgende Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid von vornherein nicht m\u00f6glich (E. 2.1). Einmalige oder wiederkehrende Zahlungen bei Tod sowie f\u00fcr bleibende k\u00f6rperliche oder gesundheitliche Nachteile sind steuerbar. Hierunter fallen insbesondere Erwerbsersatzeink\u00fcnfte in der Form von Versicherungsleistungen, die nicht an die steuerpflichtige Person selbst, sondern nach deren Tod an allf\u00e4llige Hinterbliebene ausbezahlt werden. Nicht steuerbar sind hingegen Ersatzleistungen f\u00fcr den Haushaltsschaden (E. 5.1). Die Steuerbeh\u00f6rden k\u00f6nnen sich darauf verlassen, dass die Steuererkl\u00e4rung der aktuellen Steuerperiode vollst\u00e4ndig ist. Sie sind nicht verpflichtet, in den Akten fr\u00fcherer Steuerperioden nach m\u00f6glichen relevanten Tatsachen zu forschen, deren Deklaration der Steuerpflichtige in der aktuellen Steuererkl\u00e4rung unterlassen hat. Die Steuerbeh\u00f6rden k\u00f6nnen sich deshalb auf die \u00dcberpr\u00fcfung der Steuererkl\u00e4rung und Beilagen der aktuellen Steuerperiode beschr\u00e4nken. Aus diesem Grund gelten Tatsachen, die sich aus den Akten der aktuellen Steuerperiode nicht ergeben, die die Steuerbeh\u00f6rden aber bei Konsultation der Akten fr\u00fcherer Perioden in Erfahrung h\u00e4tten bringen k\u00f6nnen, als neu (E. 6.1). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:02:53", "Checksum": "c4042cd2c7eed15c6d37c289581d0b7d"}