{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "15.07.2015", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2015-00010_15-07-2015.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=215358&W10_KEY=4467101&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "61d867de903374800adcfb57d6a1e695"}, "Num": [" SR.2015.00010"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15..2.15.0  SR.2015.00010"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15..2.15.0  SR.2015.00010"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15..2.15.0  SR.2015.00010"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuersicherung | Steuersicherung bei Unklarheiten \u00fcber die anwendbare Steuerart  Wegen Fehlens eines Wohnsitzes in der Schweiz ist ein Sicherstellungsgrund im Sinn von \u00a7 181 Abs. 1 StG gegeben. Unbestritten ist die subjektive Steuerpflicht, die mutmassliche H\u00f6he des steuerbaren Einkommens und die H\u00f6he des sicherzustellenden Betrags. Strittig ist einzig, ob der Pflichtige f\u00fcr die betreffenden Steuerperioden der Quellensteuerpflicht unterliegt oder ob er ordentlich einzusch\u00e4tzen ist und ob die Sicherstellung vom fr\u00fcheren Arbeitgeber statt vom Pflichtigen selbst h\u00e4tte verlangt werden m\u00fcssen. Im Sicherstellungsverfahren braucht nicht entschieden zu werden, ob der Pflichtige nachtr\u00e4glich an der Quelle zu besteuern oder ob er ordentlich zu veranlagen sei. Denn hierbei handelt es sich um eine Frage nach der Steuerart bzw. des Steuerbezugs; diesbez\u00fcglich sind die Parteien auf das laufende Einspracheverfahren zu verweisen. Selbst wenn der Pflichtige, wie von ihm vorgebracht, an der Quelle zu besteuern w\u00e4re, so bliebe er doch Steuersubjekt. Zwar kann auch vom Arbeitgeber als Steuersubstituten eine Sicherstellung verlangt werden. Prim\u00e4r darf die Sicherstellung aber von der steuerpflichtigen Person selbst verlangt werden. Nach einer Prima-facie-Pr\u00fcfung gelangt das VGer zum Schluss, dass die Sicherstellung zu Recht erfolgte und sich der sicherzustellende Betrag nicht als offensichtlich \u00fcbersetzt erweist. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:41:55", "Checksum": "4907637da3737a738f3c6b9abcccdc18"}