{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.08.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2016-00008_25-08-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216527&W10_KEY=4467076&nTrefferzeile=100&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "54158d792db43ea7f78b29c42dc4751f"}, "Num": [" SR.2016.00008"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.25.0  SR.2016.00008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.25.0  SR.2016.00008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.25.0  SR.2016.00008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuern\r(Direkte Bundessteuer 2003 und 2004) | [Nachdem der ganze Eigenmietwert in Abzug gebracht wurde, obwohl die Liegenschaft \u00fcberwiegend privat genutzt wurde, wurde ein Nachsteuerverfahren eingeleitet.] Die Steuererkl\u00e4rung enth\u00e4lt keine geradezu in die Augen springende Unstimmigkeiten, welche die Veranlagungsbeh\u00f6rde zwingend dazu h\u00e4tte veranlassen m\u00fcssen, noch im ordentlichen Verfahren genauere \u00dcberpr\u00fcfungen vorzunehmen (E. 4.1.1). Tatsachen, die sich nicht aus den Akten der aktuellen Steuerperiode ergeben, welche die Steuerbeh\u00f6rden aber bei Konsultation der Akten fr\u00fcherer Perioden in Erfahrung h\u00e4tten bringen k\u00f6nnen, gelten als neu (E. 4.1.2). Die Steuerbeh\u00f6rden haben im Nachsteuerverfahren betreffend die Qualifikation der Stockwerkeinheit als Privat- oder als Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen nicht eine neue unzul\u00e4ssige rechtliche W\u00fcrdigung vorgenommen. Selbst wenn man davon ausgeht, die Qualifikation stelle eine Rechtsfrage dar, setzt diese Beurteilung dennoch ein Tatsachenfundament voraus, hier konkret die tats\u00e4chlichen Nutzungsverh\u00e4ltnisse, welche f\u00fcr die Steuerbeh\u00f6rden weder ersichtlich waren noch h\u00e4tten abgekl\u00e4rt werden m\u00fcssen (E. 4.2).  Dass es sich beim deklarierten Raumaufwand um eine Sch\u00e4tzung/Bewertung (50 % der Marktmiete) gehandelt haben sollte, geht aus den Deklarationen nicht hervor. Die Steuerbeh\u00f6rden haben diese Bewertung somit nicht anerkannt, sodass diese im Nachsteuerverfahren nicht mehr korrigiert werden d\u00fcrfte (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:00:01", "Checksum": "8f97636e9591ad522051a6a21fdacf33"}