{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-12-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2020-00019_2020-12-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220812&W10_KEY=13823205&nTrefferzeile=47&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1302e46a4c07ae6de31726c380850df7"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SR.2020.00019"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.12.2020  SR.2020.00019"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.12.2020  SR.2020.00019"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.12.2020  SR.2020.00019"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuersicherung\r(Direkte Bundessteuer 2015-2018) | Sicherstellung der direkten Bundessteuer bei umstrittener Steuerhoheit.  Hat der Steuerpflichtige keinen Wohnsitz in der Schweiz oder erscheint die Bezahlung der von ihm geschuldeten Steuer als gef\u00e4hrdet, so kann die kantonale Verwaltung f\u00fcr die direkte Bundessteuer auch vor der rechtskr\u00e4ftigen Feststellung des Steuerbetrags jederzeit Sicherstellung verlangen (Art. 169 Abs. 1 DBG).  Die Beschwerdef\u00fchrerin hat ihren statutarischen Sitz im Kanton X und wurde dort rechtskr\u00e4ftig veranlagt. Das kantonale Steueramt Z\u00fcrich geht davon aus, die Beschwerdef\u00fchrerin sei in den Steuerperioden 2015-2018 im Kanton Z\u00fcrich steuerpflichtig gewesen, da Indizien vorl\u00e4gen, dass die tats\u00e4chliche Verwaltung der Gesellschaft im Kanton Z\u00fcrich bzw. am Wohnsitz des Verwaltungsrats ausge\u00fcbt worden sei. Dabei \u00fcbersieht es, dass die vom Kanton Z\u00fcrich nun sichergestellte direkte Bundessteuer bereits im Kanton X bezahlt wurde. Eine Steuergef\u00e4hrdung k\u00f6nnte damit h\u00f6chstens noch im Umfang von 17 %, dem Anteil, welcher den Kantonen an der direkten Bundessteuer zusteht, bestehen, liefern diese doch 83 % der direkten Bundessteuer (Art. 196 Abs. 1 DBG, in der bis 31. Dezember 2019 g\u00fcltigen Fassung) dem Bund ab. Indessen sind die einbezahlten Betr\u00e4ge bereits jetzt vollumf\u00e4nglich dem Zugriff der Beschwerdef\u00fchrerin entzogen, weshalb schon aus diesem Grund keine Steuergef\u00e4hrdung ersichtlich ist.  Gutheissung, soweit darauf eingetreten werden kann, und Aufhebung der Sicherstellungsverf\u00fcgung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:20:56", "Checksum": "291702e4eb42a9bbdfe447fc0dbd8e11"}