{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-12-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2020-00020_2020-12-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220872&W10_KEY=13823204&nTrefferzeile=98&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e7ef1c5c1f4e88d81007e29fd6871865"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SR.2020.00020"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.12.2020  SR.2020.00020"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.12.2020  SR.2020.00020"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.12.2020  SR.2020.00020"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuern\r(Staats- und Gemeindesteuern 2009-2012) | Nachsteuerverfahren wegen Gewinnverschiebungen zwischen Schwestergesellschaften [Die Pflichtige mit Sitz im Kanton Z\u00fcrich und ihre Schwestergesellschaft mit Sitz im Kanton X werden von den gleichen beiden nat\u00fcrlichen Personen gehalten und sind beide in den streitbetroffenen Jahren im Reinigungssektor t\u00e4tig. Im Rahmen einer MWST-Buchpr\u00fcfung wurden der Pflichtigen unverbuchte Ums\u00e4tze nachbelastet. Die daraufhin erfolgte B\u00fccherrevision der Pflichtigen brachte verschiedene von der Pflichtigen ausgerichtete geldwerte Leistungen zutage.] Die Veranlagungsbeh\u00f6rde ist nur zur Vornahme erg\u00e4nzender Abkl\u00e4rungen verpflichtet, wenn die Steuererkl\u00e4rung Fehler enth\u00e4lt, die klar ersichtlich bzw. offensichtlich sind. Nur solche augenf\u00e4llige M\u00e4ngel begr\u00fcnden eine Verletzung der beh\u00f6rdlichen Untersuchungspflicht und bewirken, dass keine \"neuen Tatsachen\" im Sinn von Art. 151 Abs. 1 DBG vorliegen (E. 2.2). Bejahung einer neuen Tatsache, da sich aus dem Jahresabschluss der Pflichtigen keine Hinweise darauf ergaben, dass die Buchhaltung Fehler beinhaltete (E. 3.2.2). Die Pflichtige hat die angeblich ihr von ihrer Schwestergesellschaft erbrachten Personalleistungen nicht rechtsgen\u00fcgend nachgewiesen (E. 3.3.2). Best\u00e4tigung der Aufrechnung der Kosten der Aktienzeichnungen des Fussballclubs, da diese keinen gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Werbe- oder Sponsoringaufwand darstellen, sondern h\u00e4tten aktiviert werden m\u00fcssen (E. 4).  Abweisung von Rekurs und Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:19:23", "Checksum": "dfebacae518625c78c372d96cae14ea6"}