{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-10-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2023-00001_2023-10-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223550&W10_KEY=13955799&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9695421381cc4009a37b8c787f776f01"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SR.2023.00001"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.10.2023  SR.2023.00001"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.10.2023  SR.2023.00001"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.10.2023  SR.2023.00001"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuern\r(Staats- und Gemeindesteuern 2015-2019) | Verm\u00f6gensstandvergleich bei unvollst\u00e4ndiger Nachdeklaration von Verm\u00f6genswerten. [Der Pflichtige deklarierte im Rahmen einer Selbstanzeige Verm\u00f6genswerte und -ertr\u00e4ge nach, wobei er hohe Bargeldbest\u00e4nde angab. In der Folge stellte das kantonale Steueramt aufgrund eines Vergleichs der Verm\u00f6gensentwicklung eine nicht nachvollziehbare Verm\u00f6genszunahme bzw. ein unerkl\u00e4rliches Einkommensmanko fest, wobei es die nachdeklarierten Bargeldbest\u00e4nde als nicht verl\u00e4sslich bzw. f\u00fcr den Verm\u00f6gensvergleich irrelevant erachtete. Sodann wurde der Pflichtige nach pflichtgem\u00e4ssen Ermessen eingesch\u00e4tzt.] Allgemeine Voraussetzungen f\u00fcr eine Nachbesteuerung (E. 1) und deren Festsetzung nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen (E. 2). Die vorinstanzliche Sch\u00e4tzung der Lebenshaltungskosten bewegt sich im \u00fcblichen Rahmen und ist jedenfalls nicht offensichtlich fehlerhaft oder willk\u00fcrlich hoch (E. 3.3). Sodann erscheinen die Angaben zu den Bargeldbest\u00e4nden wenig verl\u00e4sslich, sind ohnehin weitgehend unbelegt geblieben und haben beim Verm\u00f6gensvergleich deshalb unber\u00fccksichtigt zu bleiben (E. 3.4). Der vorinstanzliche Verm\u00f6gensstandvergleich erweist sich aber in Bezug auf die ber\u00fccksichtigten Liegenschaftswerte als fehlerhaft (E. 3.5). Sodann erscheinen die Angaben des Pflichtigen zu seinen Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen auch nach dessen Selbstanzeige und der damit verbundenen Nachdeklaration unglaubhaft und unvollst\u00e4ndig und besteht der Verdacht, dass der Beschwerdef\u00fchrer nicht alle Konten (nach)deklariert hat (E. 3.7). Beim Verm\u00f6gensstandvergleich sind  die realen Zu- und Abfl\u00fcsse entscheidend, w\u00e4hrend nicht realisierte Wertschwankungen von Verm\u00f6genswerten grunds\u00e4tzlich weder zum Lebensunterhalt des Steuerpflichtigen beitragen k\u00f6nnen noch auf unversteuerte Eink\u00fcnfte hindeuten. Ein Verm\u00f6gensstandvergleich kann aber nur bei einigermassen verl\u00e4sslichen Daten zu den Verm\u00f6genswerten gemacht werden (E. 3.8). R\u00fcckweisung zur weiteren Sachverhaltsabkl\u00e4rung hinsichtlich eines offenbar nichtdeklarierten Bankkontos und allf\u00e4lligen Neueinsch\u00e4tzung (E. 3.9) und allf\u00e4llige Wiederaufnahme des bereits eingestellten Steuerhinterziehungsverfahrens (E. 3.10).\rDa die R\u00fcckweisung auch durch das Verhalten des Steuerpflichtigen und dessen mutmasslich weiterhin unvollst\u00e4ndige Deklaration provoziert wurde, rechtfertigt es sich, diesem zwei Drittel der Verfahrenskosten aufzuerlegen und ihm keine Parteientsch\u00e4digung zuzusprechen (E. 4).\r\rRechtsmittelbelehrung (E. 5).\r\rR\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:51:49", "Checksum": "b5939631b65803ccf2f56a75f14eeb2b"}