{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-10-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2024-00007_2024-10-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224406&W10_KEY=13955798&nTrefferzeile=93&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "01d1ad8af48376aa672de52e8f9e9380"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SR.2024.00007"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.10.2024  SR.2024.00007"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.10.2024  SR.2024.00007"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.10.2024  SR.2024.00007"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuern\r(Staats- und Gemeindesteuern 2015 und 2016)\r | Internationale Wohnsitzverlegung des Ehemanns / getrennte Besteuerung der Ehegatten? [Die beschwerdef\u00fchrenden Eheleute haben drei Kinder und bewohnten eine Liegenschaft im Kanton Z\u00fcrich. In der Steuerkl\u00e4rung 2015 gaben die Ehegatten erstmals an, getrennt zu leben, wobei der Ehemann nach Liechtenstein gezogen sei. Fraglich ist, ob die Voraussetzungen f\u00fcr eine getrennte Besteuerung gegeben sind und insbesondere, ob der Ehemann seinen steuerrechtlichen Wohnsitz nach Liechtenstein verlegt hatte.] F\u00fcr verheiratete Personen gilt im Bereich der direkten Bundessteuer und der kantonalen Steuer grunds\u00e4tzlich die Ehegattenbesteuerung. Umgekehrt gilt, dass jeder Ehegatte selbst\u00e4ndig besteuert wird, sobald die Ehe rechtlich oder tats\u00e4chlich getrennt ist. Die getrennte Besteuerung setzt kumulativ voraus, dass a) beide Ehegatten \u00fcber einen eigenen Wohnsitz bzw. \u00fcber getrennte Wohnst\u00e4tten verf\u00fcgen, dass b) die Ehegatten die eheliche Gemeinschaft aufgehoben haben und c) keine Gemeinschaftlichkeit der Mittel f\u00fcr Wohnung und Lebensunterhalt mehr besteht (E. 3.1). Pr\u00fcfung des steuerlichen Wohnsitzes des Ehemanns: Gem\u00e4ss st\u00e4ndiger bundesgerichtlicher Praxis gen\u00fcgt es f\u00fcr eine Wohnsitzverlegung ins Ausland nicht, die Verbindung zum bisherigen Wohnsitz zu l\u00f6sen. Es ist vielmehr entscheidend, dass nach den gesamten Umst\u00e4nden ein neuer Wohnsitz begr\u00fcndet worden ist. Niemand kann an mehreren Orten gleichzeitig Wohnsitz haben. Weiter gilt im internationalen Verh\u00e4ltnis der Grundsatz des \u00abr\u00e9manence du domicile\u00bb: Der einmal begr\u00fcndete Wohnsitz bleibt grunds\u00e4tzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen (E. 3.3.2). Zwar verf\u00fcgte der Ehemann \u00fcber eine Eigentumswohnung in Liechtenstein. F\u00fcr den steuerrechtlichen Wohnsitz ist jedoch ausschlaggebend, ob sich dort auch der Lebensmittelpunkt befunden hat. Im Lichte seiner engen famili\u00e4ren Beziehungen im Kanton Z\u00fcrich sowie dem gesch\u00e4ftlichen und beruflichen Schwerpunkt in der Schweiz, befindet sich der Lebensmittelpunkt des Ehemanns nach wie vor imKanton Z\u00fcrich (E. 3.4). Weiter verf\u00fcgen die Eheleute zwar \u00fcber getrennte Bankkonti: Keine Gemeinschaftlichkeit der Mittel ist indes nur anzunehmen, wenn sich die wirtschaftlichen Beziehungen der Ehegatten noch darauf beschr\u00e4nken, dass der eine dem anderen Ehegatten ziffernm\u00e4ssig bestimmte Unterhaltsbeitr\u00e4ge zukommen l\u00e4sst. Die vorliegend behaupteten, betraglich wiederkehrenden fixen Alimentenzahlungen von je Fr. 60'000.- pro Jahr bleiben auch vor Verwaltungsgericht unbelegt (E. 3.5). Abweisung der vereinigten Rekurse und Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:06:52", "Checksum": "99b8879a7e4b35f7aa386afbd040cf0f"}