{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-09-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2024-00011_2024-09-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224362&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=14&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d5b36539017d6fcc8674ba4961169d76"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SR.2024.00011"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.09.2024  SR.2024.00011"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.09.2024  SR.2024.00011"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.09.2024  SR.2024.00011"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuern\r(Staats- und Gemeindesteuern 2013-2019) | [Best\u00e4tigung der Nachbesteuerung von Aussch\u00fcttungen aus einem amerikanischen Trust sowie einer Anrechnung des Trust-Verm\u00f6gens, wobei hierbei auf den kapitalisierten Wert des nutzniessungs\u00e4hnlichen Rechts des Trust-Beg\u00fcnstigten abzustellen ist.]  Betreffend das Vorliegen einer neuen Tatsache erscheint massgebend, dass die Pflichtigen um den amerikanischen Trust wussten, durch welchen der Pflichtige j\u00e4hrlich wiederkehrend beg\u00fcnstigt wurde. Sie legten dieses wesentliche Sachverhaltselement gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Steuerbeh\u00f6rde jedoch nicht offen, welche ihrerseits keine Kenntnis hier\u00fcber hatte. Aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht sowie aufgrund ihrer Pflicht zur vollst\u00e4ndigen Deklaration ihrer finanziellen Verh\u00e4ltnisse in der Steuererkl\u00e4rung waren die Pflichtigen gehalten, dem kantonalen Steueramt s\u00e4mtliche f\u00fcr die Beurteilung des massgeblichen Sachverhalts wesentlichen Umst\u00e4nde anzuzeigen, denn die Steuerbeh\u00f6rde muss(te) davon ausgehen k\u00f6nnen, dass die Pflichtigen die f\u00fcr die Besteuerung massgebenden Tatsachen am besten kannten und dass sie dar\u00fcber vollst\u00e4ndig und r\u00fcckhaltlos Auskunft erteilten (E. 2.6.2). Best\u00e4tigung des Vorliegens eines Irrevocable fixed interest Trust (E. 3.3.1 f.). Best\u00e4tigung der festgesetzten Nachsteuern f\u00fcr die erfolgten Trust-Aussch\u00fcttungen (E. 3.4.7.2).  Vorliegend hat der Pflichtige trotz seiner Rolle als Trustee nur beschr\u00e4nkt Zugriff auf das Verm\u00f6gen des infrage stehenden Trusts, kann er doch nicht Aussch\u00fcttungen in beliebiger H\u00f6he an sich selbst veranlassen oder dem Trust Verm\u00f6gen in beliebiger H\u00f6he entnehmen (vgl. E. 3.3.2). Er kann in der gegebenen Konstellation somit nicht einem Nutzniesser gleichgestellt werden, welcher den vollen Genuss an einer Sache hat. Unter diesen Umst\u00e4nden erscheint f\u00fcr die Festsetzung der Verm\u00f6genssteuer eine Zurechnung im Umfang des kapitalisierten Werts des nutzniessungs\u00e4hnlichen Rechts des Pflichtigen angemessen (E. 3.4.9.6).  Teilweise Gutheissung des Rekurses und R\u00fcckweisung der Sache an dieVorinstanz zur Neuberechnung der Nachsteuern im Sinn der Erw\u00e4gungen und Abweisung der Beschwerde.\r\rEine Minderheitsmeinung des Gerichts vertritt die Ansicht, dass auch der Rekurs vollumf\u00e4nglich, d.h. in Best\u00e4tigung der vom Steueramt vorgenommenen h\u00e4lftigen Zurechnung des Trustverm\u00f6gens an den Pflichtigen f\u00fcr die Verm\u00f6genssteuer, unter entsprechender Regelung der Nebenfolgen abzuweisen ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:02:34", "Checksum": "0eaa32de61475847a97051d770e125d3"}