{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-01-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2025-00007_2026-01-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225590&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=26&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "67f33ac3545052194796160ab42d8a57"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" SR.2025.00007"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.01.2026  SR.2025.00007"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.01.2026  SR.2025.00007"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.01.2026  SR.2025.00007"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuern\r(Direkte Bundessteuer 2014 bis 2019) | Abzug behinderungsbedingter Kosten im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens. [Die als \u00c4rztin t\u00e4tige Pflichtige deklarierte die Kosten einer privaten Haushaltshilfe zu Unrecht als Gesch\u00e4ftsaufwand. Im Rahmen des Nachsteuerverfahrens machte sie geltend, aufgrund ihrer ...erkrankung auf eine Haushaltshilfe angewiesen zu sein.] Gem\u00e4ss Art. 33 Abs. 1 lit. hbis DBG k\u00f6nnen von den Eink\u00fcnften die behinderungsbedingten Kosten des Steuerpflichtigen oder der von ihm unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 BehiG abgezogen werden, soweit der Steuerpflichtige die Kosten selbst tr\u00e4gt. Auch die aufgrund einer notwendigen Hilfe im Haushalt entstandenen Kosten sind steuerlich abzugsf\u00e4hig (ESTV-KS Nr. 11, Ziff. 4.3.2). Zum Abzug gebracht werden k\u00f6nnen aber nur jene Kosten, die als direkte Folge der Behinderung anfallen. Damit Kosten als behinderungsbedingt erscheinen, muss die Behinderung also einerseits eine notwendige Bedingung der Kosten sein (conditio sine qua non; nat\u00fcrliche Kausalit\u00e4t). Andererseits d\u00fcrfen die Kosten nicht den Rahmen dessen \u00fcberschreiten, was f\u00fcr einen sachgerechten Umgang mit der Behinderung erforderlich ist (E. 3.3). Das Vorgehen des kantonalen Steueramts, einer ausserhalb eines Alters- oder Pflegheims wohnhaften Person \u2013 wie der Pflichtigen \u2013 nur dann eine steuerrechtlich relevante Behinderung zu attestieren, wenn sie wie ein Heimbewohner mindestens 60 Minuten Pflege und Betreuung pro Tag in Anspruch nimmt, erweist sich als willk\u00fcrlich (E. 3.6). Die Pflichtige war in den relevanten Steuerperioden als \u00c4rztin voll arbeitsf\u00e4hig und unterlag keinerlei Einschr\u00e4nkungen. Ein Betreuungs- und Pflegebedarf bestand nicht. Die geltend gemachte Behinderung bezieht sich einzig auf die Haushaltsf\u00fchrung. Der erst \u00fcber f\u00fcnf Jahre nach Abschluss der letzten hier interessierenden Steuerperiode 2019 erstellte Fragebogen vermag \u00fcber den gesundheitlichen Zustand der Pflichtigen in den Steuerperioden 2014-2019 nicht verl\u00e4sslich Auskunft zu geben. Auch die\u00fcbrigen Berichte betreffen prim\u00e4r die Folgejahre. Damit scheitert der Nachweis, dass die Haushaltst\u00e4tigkeiten als Folge einer Behinderung der Pflichtigen in den Steuerperioden 2014-2019 nicht mehr ohne Hilfe ausge\u00fcbt werden konnten. Bleibt die nat\u00fcrliche Kausalit\u00e4t unbewiesen, ist zum Nachteil der insoweit beweisbelasteten Pflichtigen davon auszugehen, dass das damalige Stadium der ...erkrankung der Pflichtigen keine conditio sine qua non f\u00fcr die Anstellung der Haushaltshilfe war und diese Kosten m\u00f6glicherweise auch ohne die Erkrankung angefallen w\u00e4ren. Es kann deshalb offenbleiben, ob die Pflichtige als behinderte Person im Sinn des BehiG zu qualifizieren ist (E. 3.7). Abweisung der Sprungbeschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:39:15", "Checksum": "2c608dcbf917d80af9467ebd475a7fda"}