{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-02-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SR-2025-00024_2026-02-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225677&W10_KEY=15118575&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c06b01fb32b4a493a957357329fc8b50"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:17:13", "Num": [" SR.2025.00024"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.02.2026  SR.2025.00024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.02.2026  SR.2025.00024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.02.2026  SR.2025.00024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachsteuern\r(Staats- und Gemeindesteuern 2015, 2016, 2019 und 2020) | [Best\u00e4tigung der festgesetzten Nachsteuern wegen Nichtdeklaration von Erwerbseink\u00fcnften aus Nebent\u00e4tigkeiten.]  Der Pflichtige hat in den streitbetroffenen Steuerperioden diverse Nebenerwerbst\u00e4tigkeiten ausge\u00fcbt. Es oblag in der Folge ihm, die hieraus erzielten Erwerbseink\u00fcnfte vollst\u00e4ndig in den jeweiligen Steuererkl\u00e4rungen zu deklarieren. Dabei hatte er insbesondere s\u00e4mtliche Lohnausweise \u00fcber alle Eink\u00fcnfte aus unselbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit einzureichen und er war daf\u00fcr verantwortlich, f\u00fcr den Erhalt der Lohnausweise besorgt zu sein (vgl. E. 3.6).  Das vorliegende Nachsteuerverfahren hat indes keinen Strafcharakter. Die Nachsteuer ist vielmehr die Folge einer Unterbesteuerung und wird mit dem einzigen Zweck erhoben, einen Steuerausfall des Gemeinwesens auszugleichen. Da die dem Pflichtigen gegen\u00fcber verh\u00e4ngten Bussen Gegenstand von parallel gef\u00fchrten Verfahren sind und den vorliegend infrage stehenden Nachsteuern kein Strafcharakter zukommt, f\u00e4llt eine Verletzung des Grundsatzes von ne bis in idem ausser Betracht (E. 3.6).  Der Pflichtige macht weder gegen die Berechnung noch gegen die H\u00f6he der ihm gegen\u00fcber festgesetzten Nachsteuern konkrete Einw\u00e4nde geltend. Die Nachsteuern erweisen sich als korrekt und sie k\u00f6nnen daher wie seitens der kantonalen Steuerbeh\u00f6rde festgesetzt best\u00e4tigt werden (E. 3.7). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:17:13", "Checksum": "84abf087c977963e1364f4bb44102225"}