{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2000-02-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-1999-00015_2000-02-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=105375&W10_KEY=13823310&nTrefferzeile=6&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0efeb4331f58132d0d89035e13d41396"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.1999.00015"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.02.2000  VB.1999.00015"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.02.2000  VB.1999.00015"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.02.2000  VB.1999.00015"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe eines Generalunternehmerauftrags f\u00fcr den Ausbau einer Abwasseranlage. Anwendbares Recht: Die Anlage f\u00e4llt nicht in den Sektor Wasserversorgung gem\u00e4ss Art. 8 Abs. 1 lit. c IV\u00f6B (E. 2). Unzul\u00e4ssigkeit von Schadenersatzbegehren im Rahmen der Beschwerde gegen den Vergabeentscheid (E. 3). Umfang der Begr\u00fcndungspflicht des Vergabeentscheids; Erg\u00e4nzung einer ungen\u00fcgenden Begr\u00fcndung im Beschwerdeverfahren (E. 4). Zeitpunkt des Vertragsschlusses: Die Bereinigung des Vertrags vor dem Zuschlag ist zul\u00e4ssig; der definitive Vertragsschluss darf jedoch erst nach Rechtskraft des Zuschlags erfolgen (E. 5). Obwohl Eignungs- und Zuschlagskriterien klar auseinander zu halten sind, braucht im offenen Vergabeverfahren kein selbst\u00e4ndiger Entscheid \u00fcber die Erf\u00fcllung der Eignungskriterien getroffen zu werden (E. 6). Ein in wesentlichen Punkten unvollst\u00e4ndiges Angebot muss von der Teilnahme ausgeschlossen werden (E. 8b). Grunds\u00e4tze bzgl. Varianten (E. 8c). Da die Beschwerdef\u00fchrerin bzgl. Garantieleistungen eine Variante ohne gleichzeitige ausschreibungskonforme Grundofferte einreichte, war ihr Angebot nach der Ablehnung der Variante unvollst\u00e4ndig (E. 9a). Unklarheiten der Offerte sind durch Einholen von schriftlichen oder m\u00fcndlichen Erl\u00e4uterungen zu bereinigen (E. 9b). Gibt ein Anbieter entgegen den Ausschreibungsunterlagen die zu verwendenden Produkte nicht an und beh\u00e4lt er sich die Wahl der Produkte f\u00fcr einen sp\u00e4teren Zeitpunkt vor, so ist das Angebot unvollst\u00e4ndig (E. 9c). Ist nach den Ausschreibungsunterlagen ein Pauschalpreis mit Vollst\u00e4ndigkeitsklausel zu offerieren, so ist eine Beschr\u00e4nkung der Offerte auf Werkbestandteile gem\u00e4ss Mengenger\u00fcst des Leistungsverzeichnisses nicht zul\u00e4ssig (E. 9f). Untergeordnete M\u00e4ngel d\u00fcrfen mit den einzelnen Anbietenden bereinigt werden, sofern damit keine Verhandlungen \u00fcber die massgeblichen Leistungsinhalte gef\u00fchrt werden (E. 10a). Kostenfolgen beim Nachschieben von Gr\u00fcnden im Rechtsmittelverfahren (E. 11)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:10:21", "Checksum": "f2f44b5a3ce1f3840485e28dde7bc0fc"}