{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "09.11.2001", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2001-00116_09-11-2001.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=106381&W10_KEY=4467147&nTrefferzeile=75&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0a8eefaff970c2ee94939a69b3055ce3"}, "Num": [" VB.2001.00116"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01..2.09.1  VB.2001.00116"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01..2.09.1  VB.2001.00116"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01..2.09.1  VB.2001.00116"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe betreffend Vermessungsarbeiten Legitimation zur Beschwerde gegen die freih\u00e4ndige Vergabe eines \u00f6ffentlichen Auftrags: Die R\u00fcge, dass zu Unrecht auf die \u00f6ffentliche Ausschreibung eines Auftrags verzichtet worden sei, steht dem Beschwerdef\u00fchrer zu, der in der Lage ist, einen Auftrag der betreffenden Art zu \u00fcbernehmen, und ein Interesse an dessen Ausf\u00fchrung glaubhaft macht.  Zur R\u00fcge, dass anstelle der freih\u00e4ndigen Vergabe ein Einladungsverfahren h\u00e4tte durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, ist der Beschwerdef\u00fchrer legitimiert, wenn er offensichtlich zum Kreis der f\u00fcr eine Einladung in Frage kommenden Anbieter z\u00e4hlt (E. 2).  Freih\u00e4ndige Vergabe als Ausnahme nach \u00a7 11 Abs. 1 lit. f SubmV: Beim Erfordernis der Austauschbarkeit mit schon vorhandenen Produkten darf der Aufwand, den die Koordination des neuen Auftrags mit diesen Produkten verursachen w\u00fcrde, ber\u00fccksichtigt werden (E. 4c).  Die Berufung auf die Ausnahme ist grunds\u00e4tzlich nur zul\u00e4ssig, wenn die vorhandenen Produkte, zu welchen die Austauschbarkeit gew\u00e4hrleistet werden soll, in einem dem massgeblichen Auftragswert entsprechenden Verfahren beschafft wurden. Soweit damals die Notwendigkeit von Folgeauftr\u00e4gen bereits bekannt war, war der Gesamtwert der kombinierten Auftr\u00e4ge massgeblich (E. 4d)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:20:23", "Checksum": "3fc26c4db42258eff6094871b526dc21"}