{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2002-06-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2002-00107_2002-06-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=106676&W10_KEY=13823304&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6ab3a67fe32f7b78699f2426fa1fbfcb"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2002.00107"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.06.2002  VB.2002.00107"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.06.2002  VB.2002.00107"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.06.2002  VB.2002.00107"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufschub der Wirtschaftsschlussstunde | Die Bewilligung zur dauernden Hinausschiebung der Schliessungszeit eines Gastlokals ist angesichts der festgestellten Nachtruhest\u00f6rungen ohne Rechtsverletzung entzogen worden; hingegen ist die Beschwerde insoweit teilweise gutzuheissen, als die Bewilligungsinstanz anzuhalten ist, das neu gestellte Gesuch materiell zu behandeln, da die von der Praxis aufgestellte Sperrfrist f\u00fcr eine erneute Gesuchseinreichung auf keiner gesetzlichen Grundlage beruht. Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1). Gesetzliche Voraussetzungen f\u00fcr das Hinausschieben der Wirtschaftsschlussstunde (E. 2). Entzug der Bewilligung wegen wiederholter Nachtruhest\u00f6rungen rechtm\u00e4ssig (E. 3). Die Voraussetzungen f\u00fcr den Entzug einer Bewilligung sind nicht dieselben wie diejenigen f\u00fcr die Ablehnung eines neuen Gesuchs, und die Gastgewerbegesetzgebung kennt keine Sperrfrist von einem bis zwei Jahren f\u00fcr die Einreichung eines neuen Gesuchs, wie sie in der Praxis der Bewilligungsbeh\u00f6rde gehandhabt wird; das neue Begehren ist vielmehr - nach erledigtem Entzugsverfahren - materiell zu pr\u00fcfen, beispielsweise im Hinblick auf ein verbessertes Betriebskonzept (E. 4). Zur aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (E. 5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:18:25", "Checksum": "74d01ff90376de59fd2e6ebe1e6bfc63"}