{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2002-10-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2002-00175_2002-10-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=106873&W10_KEY=13823302&nTrefferzeile=43&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0b38c37b2d39975e3826ee35b7054f86"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2002.00175"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.10.2002  VB.2002.00175"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.10.2002  VB.2002.00175"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.10.2002  VB.2002.00175"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausweisung (Fristwiederherstellung) | Wiederherstellung einer verpassten Kautionsfrist Das Gesuch um Fristwiederherstellung ist innert zehn Tagen nach Wegfall des Hinderungsgrunds zu stellen, wobei diese Frist dann zu laufen beginnt, wenn die s\u00e4umige Partei aufgrund der ihr bekannten Umst\u00e4nde wissen oder jedenfalls damit rechnen muss, eine Frist vers\u00e4umt zu haben. Im Gesuch um Wiederherstellung sind sowohl die Hinderungsgr\u00fcnde als auch die Tatsache, dass die Frist eingehalten worden ist, vollst\u00e4ndig und genau darzustellen. Nach Ablauf der f\u00fcr die Einreichung gesetzten Frist kann das Gesuch nicht mehr erg\u00e4nzt werden. Dabei entspricht es gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, das Verhalten des Vertreters dem Auftraggeber selbst dann zuzurechnen, wenn beim Beschwerdef\u00fchrer letztlich ein Rechtsverlust eintritt (E. 1 m.w.H.). Die zehnt\u00e4gige Frist begann mit Zustellung des verwaltungsgerichtlichen Nichteintretensbeschlusses zu laufen. Da binnen der zehnt\u00e4tigen Frist kein den Anforderungen entsprechendes Gesuch eingereicht worden ist, ist auf dieses nicht einzutreten (E. 3). Selbst wenn einzutreten w\u00e4re, so w\u00e4re das Gesuch abzuweisen, weil sich der Beschwerdef\u00fchrer das Verhalten seiner Arbeitgeberin (Hilfsperson) anrechnen lassen muss. Pr\u00e4zisierung der z\u00fcrcherischen Rechtsprechung, wonach die Partei und ihr Vertreter bzw. Organ beim Einsatz von Hilfspersonen nur f\u00fcr deren sorgf\u00e4ltige Auswahl, Instruktion und \u00dcberwachung einzustehen haben (E. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:19:40", "Checksum": "b8133ee5b527c69e70fe36ac491a1d67"}