{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "18.12.2002", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2002-00241_18-12-2002.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=106994&W10_KEY=4467145&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ba4c7346e350030e04d1e9972b703a4f"}, "Num": [" VB.2002.00241"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02..2.18.1  VB.2002.00241"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02..2.18.1  VB.2002.00241"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02..2.18.1  VB.2002.00241"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Selektive Submission betr. Schulm\u00f6bel. Nichtber\u00fccksichtigung des preisg\u00fcnstigsten Angebots. Detailreiches Leistungsverzeichnis. Legitimation (E. 4). Das Leistungsverzeichnis weist im vorliegenden Fall einen grossen Detailreichtum auf und erscheint eher als Produkte-, denn als Leistungsbeschrieb. Dies zeigt sich in der auff\u00e4lligen Vermischung von Vergabekriterien und direkten Produkteanforderungen etwa bei den Kriterien Ergonomie und Stabilit\u00e4t. Der Beschrieb gibt bereits verbindlich vor, wie die gew\u00fcnschte Qualit\u00e4t des Schulmobiliars erreicht werden m\u00fcsse. Die detailreichen Anforderungen schr\u00e4nken die Produkteauswahl von vornherein auf eine bestimmte Ausf\u00fchrungsart ein und schliessen damit Anbieter mit anderen Vorstellungen von ergonomischem, stabilem Schulmobiliar ohne Not von der Teilnahme aus. Andererseits flossen in den Anforderungskatalog teilweise unn\u00f6tig viele Details ein, die ohne Zusammenhang mit den Zuschlagskriterien die Auswahl durch Material-, Bearbeitungs- und Designvorgaben derart einschr\u00e4nkten, dass wohl nur noch ganz vereinzelte Anbieter genau das ausgeschriebene Produkt mit den entsprechenden Erfahrungen und Referenzen pr\u00e4sentieren konnten (E. 5b). Dies f\u00fchrt bereits zur Gutheissung der Beschwerde. Im \u00dcbrigen war das Vorgehen der Beschwerdegegnerin auch unter dem Gesichtspunkt der vergaberechtlichen Vorbefassung unzul\u00e4ssig. Eine Vorinformation, wie sie im vorliegenden Fall durch einen bestimmten Anbieter stattgefunden hat, konnte bereits die Wahl, Reihenfolge oder Gewichtung der Vergabekriterien, aber auch das Leistungsverzeichnis selber, das in Kenntnis eines bereits eingef\u00fchrten Produkts verfasst wurde, beeinflussen. Ebenso wenig kann eine Beeinflussung bei der Produktewahl am Ende ausgeschlossen werden. Liegt damit ein objektiv begr\u00fcndeter Anschein der Vorbefassung der Mitbeteiligten vor, so w\u00e4re diese vom weiteren Vergabeverfahren auszuschliessen gewesen (E. 5d). M\u00f6glichkeiten zur Behebung des Mangels (E. 5e)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:21:33", "Checksum": "bc37cb435dc9ad3ee4c87d656f041da5"}