{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2003-02-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2002-00295_2003-02-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=107105&W10_KEY=13823301&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1eb345f55b7a88e993814d91bba10e16"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2002.00295"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.02.2003  VB.2002.00295"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.02.2003  VB.2002.00295"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.02.2003  VB.2002.00295"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verzicht auf Unterschutzstellung | Schutzw\u00fcrdigkeit einer freistehenden Stallscheune, Baujahr 1939 Die Frage nach der Schutzw\u00fcrdigkeit bzw. der Entlassung aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung stellt sich im Zusammenhang mit einem von der Stadt Z\u00fcrich als Eigent\u00fcmerin des inventarisierten  Objekts gestellten Provokationsbegehren im Sinn von \u00a7 213 PBG. Bei den Schutzobjekten im Sinn von \u00a7 203 Abs. 1 lit. c PBG wird nach dem Eigenwert sowie nach dem Stellen- oder Situationswert gefragt, wobei sich die Schutzw\u00fcrdigkeit auch aus dem Zusammenspiel beider Komponenten ergeben kann (E. 3, 7a). Die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz ist insofern zu korrigieren, als weder die westlich und \u00f6stlich des Scheunengrundst\u00fccks erstellten bzw. im Bau befindlichen Neubauten noch die auf diesem Grundst\u00fcck selber neben der Scheune noch m\u00f6gliche \u00dcberbauung dazu f\u00fchren, dass die Scheune ihre imposante Erscheinung und ihre Torwirkung  (vollst\u00e4ndig) einb\u00fcssen wird (E. 4, 7a). F\u00fcr sich allein vermag der Eigenwert eine Unterschutzstellung vor allem deshalb nicht zu rechtfertigen, weil eine Weiterf\u00fchrung der angestammten Nutzung als Stallscheune nicht in Frage kommt; die Umnutzung w\u00e4re mit baulichen Eingriffen verbunden, die den Eigenwert deutlich vermindern w\u00fcrden. Auch der Situationswert ist nicht derart hoch, dass er f\u00fcr sich allein oder in Verbindung mit dem eher geringen Eigenwert des Objekts den Verzicht auf Unterschutzstellung als rechtsverletzned erscheinen l\u00e4sst (E. 7b). Selbst wenn die Schutzw\u00fcrdigkeit bejaht w\u00fcrde, w\u00e4re es nicht rechtsverletzend, wenn den \u00f6ffentlichen Interessen am Bau neuer Wohnungen und am sparsamen Umgang mit \u00f6ffentlichen Mitteln der Vorrang einger\u00e4umt w\u00fcrde gegen\u00fcber der Erhaltung eines Objekts, dessen Schutzw\u00fcrdigkeit mit vertretbaren Gr\u00fcnden so oder anders beurteilt werden kann (E. 8)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:20:56", "Checksum": "0158455b1b5d0ec9e1bce937e55903d1"}