{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "27.08.2003", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2002-00384_27-08-2003.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=107398&W10_KEY=4467143&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "483d4c88effd6e0fba70b4213ba6267a"}, "Num": [" VB.2002.00384"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03..2.27.0  VB.2002.00384"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03..2.27.0  VB.2002.00384"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03..2.27.0  VB.2002.00384"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Zust\u00e4ndigkeit (E. 1). Bewertung der Angebote: Beschr\u00e4nkung auf ein Kriterium, falls die Angebote in Bezug auf die \u00fcbrigen Kriterien gleichwertig sind (E. 2). Ungew\u00f6hnlich niedriges Angebot: Pflicht zum Einholen von Erkundigungen (E. 3b), wenn die Einhaltung der Teilnahme- und Auftragsbedingungen offensichtlich zweifelhaft ist; Ermessen der Vergabebeh\u00f6rde (E. 3c). Ein Angebot kann nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil es unterhalb der Selbstkosten des Anbieters kalkuliert wurde (E. 3d). Verstoss gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts (unlauteres Angebot; Lockvogel) (E. 3e). Technische Spezifikationen: Sehen die Ausschreibungsunterlagen die Verwendung bestimmter Fabrikate und Typen vor, so d\u00fcrfen diese vom Anbieter durch gleichwertige ersetzt werden (\u00a7 18 Abs. 2 SubmV). Derartige Abweichungen sind in der Offerte bekannt zu geben; nach dem Zuschlag kann der Anbieter offerierte Gegenst\u00e4nde nicht mehr durch andere ersetzen (E. 3f). Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen: Parteientsch\u00e4digung an die Zuschlagsempf\u00e4ngerin, die als Partei (aktiv) am Beschwerdeverfahren teilgenommen hat. Keine Parteientsch\u00e4digung an die Beh\u00f6rde, wenn diese im Beschwerdeverfahren im Wesentlichen nur die - von ihr ohnehin geschuldete - Begr\u00fcndung des Vergabeentscheids nachgeholt hat (E. 4). Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:22:18", "Checksum": "18e0a125a0edffb963c15d1f84b5dfa2"}