{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2003-02-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2002-00398_2003-02-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=107044&W10_KEY=13823301&nTrefferzeile=66&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e907b885ef4b903e40cf69b07fd90b5c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2002.00398"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.02.2003  VB.2002.00398"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.02.2003  VB.2002.00398"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.02.2003  VB.2002.00398"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Nichteinhaltung von Nebenbestimmungen bei Projekt\u00e4nderung Im vorliegenden Fall weist das Bauprojekt einer Gewerbebaute, f\u00fcr das die Stammbewilligung erteilt worden ist, nach Ausstattung und Fl\u00e4che zwei Wohnungen auf, obwohl nur eine betriebsnotwendige Wohnung zul\u00e4ssig ist. Die von der Beschwerdegegnerin verlangten ge\u00e4nderten Projektpl\u00e4ne wurden nicht genehmigt. Bereits Grundriss und Ausstattung der beiden Geschosse weisen auf zwei Wohneinheiten hin; eine interne Verbindungstreppe vermag daran nichts zu \u00e4ndern. Die Beurteilung, ob das Bauvorhaben eine oder zwei Wohneinheiten aufweist, hat sich nicht nach der Bezeichnung der vorgesehenen Nutzung in den Pl\u00e4nen, sondern nach objektiven Kriterien zu richten. Entscheidend ist, ob zwei voneinander unabh\u00e4ngig nutzbare Wohneinheiten vorhanden sind bzw. ob dieser Zustand ohne grosse bauliche \u00c4nderungen herbeigef\u00fchrt werden k\u00f6nnte. Die Frage, welche Fl\u00e4che betriebsnotwendig ist, muss ebenfalls anhand objektiver Kriterien gepr\u00fcft werden (E. 1 und 2). Die M\u00e4ngel k\u00f6nnen nicht mit Anpassungen bei der Ausstattung und geringf\u00fcgigen Grundriss\u00e4nderungen, sondern nur mit einer tief greifenden Umprojektierung behoben werden. Sie h\u00e4tten bereits zur Verweigerung der Stammbewilligung f\u00fchren m\u00fcssen (E. 3). Abweisung (E. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:20:49", "Checksum": "bd1d92689ac3188923c20280f8f7f317"}