{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "10.03.2004", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2003-00036_10-03-2004.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204096&W10_KEY=4467142&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3a88de03cc5983724a18778681d88d27"}, "Num": [" VB.2003.00036"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04..2.10.0  VB.2003.00036"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04..2.10.0  VB.2003.00036"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04..2.10.0  VB.2003.00036"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Bei der Umnutzung von Lager- in Verkaufsfl\u00e4chen, die der UVP-Pflicht unterstanden h\u00e4tte, wurde keine UVP durchgef\u00fchrt. Das Projekt wurde diesbez\u00fcglich ungen\u00fcgend publiziert. Nachtr\u00e4gliche Durchf\u00fchrung der UVP? UVP-Pflichtigkeit des Projekts (E. 2). Solange die Baubewilligung vom Beschwerdef\u00fchrer angefochten werden konnte, erwuchs sie nicht in Rechtskraft. Die Baubewilligung h\u00e4tte daher aufgehoben werden m\u00fcssen. Erst f\u00fcr den Fall, dass die Bewilligung nicht h\u00e4tte erteilt werden k\u00f6nnen, w\u00e4re mit Blick auf die Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands zu pr\u00fcfen gewesen, wieweit der Bauherrschaft der Abbruch oder die \u00c4nderung der bereits erstellten Baute noch zugemutet werden kann (E. 3.2.1). Der nachtr\u00e4glichen Durchf\u00fchrung der UVP kommt nicht einfach Selbstzweckcharakter zu (E. 3.2.2). Es wird zu Recht nicht vorgebracht, dass sich der Beschwerdegegner den Bauentscheid zu sp\u00e4t hat zustellen lassen und damit die Rechtssicherheit gegen eine Aufhebung der Bewilligung spricht (E. 3.2.3)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:23:06", "Checksum": "da7cf4f1628d940f57e8ca0fb48d728c"}